Weinheim (RM) – Am 28. April 2020 tritt die StVO-Novelle in Kraft. Mit der StVO-Novelle soll der Straßenverkehr sicherer gestalten. In den Bußgeldkatalog wurden auch Sanktionen gegen Verkehrsteilnehmer aufgenommen, die keine Rettungsgasse bilden.
Nach einem Unfall zählt jede Minute. Denn jede Minute erhöht die Überlebenschance von Unfallopfern. So rettet eine richtig gebildete und frei gehaltene Rettungsgasse Leben. Sie hilft aber auch dabei Straßensperrungen und Staus schneller aufzulösen, wenn Hilfskräfte früher zum Einsatzort kommen. Alternativen haben die Rettungskräfte keine, denn der Standstreifen ist für Einsatzfahrzeuge nicht geeignet. Er ist nicht überall durchgehend ausgebaut und es können andere Fahrzeuge, die eine Panne haben, den Weg versperren.
- Verkehrsteilnehmer, die keine Rettungsgasse bilden drohen künftig 200 € Bußgeld sowie 1 Monat Fahrverbot.
- Sobald eine gebildete Rettungsgasse unerlaubt benutzt wird, gibt es ebenfalls 1 Monat Fahrverbot und 240 Euro Bußgeld.
- Wenn Behinderung oder Gefährdung dazu kommen, kann der Kraftfahrer ein Bußgeld bis zu 320 Euro bekommen.
- In allen Fällen sind bis zu 2 Punkte in Flensburg möglich.
Daher gibt die Weinheimer Feuerwehr Tipps wie man eine Rettungsgasse richtig bildet:
Grundsätzlich muss immer, wenn der Verkehr stockt, eine freie Bahn für Rettungsfahrzeuge geschaffen werden. Wichtig ist dabei, dass sie bereits bei der Annäherung im Rückstau gebildet wird.
Stockt der Verkehr auf Autobahnen und Außerortsstraßen mit wenigstens 2 Fahrtstreifen in einer Richtung, muss eine Durchfahrt für Einsatzfahrzeuge in der Mitte der Fahrbahnen gebildet werden. Wichtig ist dabei, dass zu den Einsatzfahrzeugen auch Abschleppfahrzeuge zählen.
Wichtig: Wenn das erste Rettungsfahrzeug vorbeigefahren ist, die Rettungsgasse nicht wieder schließen! Es können noch weitere Rettungsfahrzeuge folgen, auch nach einiger Zeit noch.
Die Rettungsgasse so lange offenhalten, bis der Verkehr wieder rollt.
Die Feuerwehr Weinheim wünscht allen eine gute und sichere Fahrt und bedankt sich schon heute bei allen Kraftfahrern im Namen der Menschen in Not für das Bilden der Rettungsgasse.
Text von Ralf Mittelbach mit Quellen des Landesfeuerwehrverband Baden Württemberg www.feuerwehr-bw.de und Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) des https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/bussgeldkatalog-stvo.html