Frankenberg/Willingen (ots) – Meistens werden Männer Opfer des Kriminalitätsphänomens “Sextortion”, aber auch Frauen können nach einem freizügigen Chat im Internet erpresst werden. Ein Mann aus Frankenberg und eine Frau aus Willingen wurden erpresst, zahlten aber nicht und gingen zur Polizei. Die Polizei warnt vor dem Phänomen und gibt Hinweise.
Bei dem Kriminalitätsphänomen “Sextortion”, ein zusammengesetztes Wort aus “Sex” und “Extortion” (Erpressung), handelt es sich um eine Erpressungsmasche im Internet. Meist werden Männer, gelegentlich aber auch Frauen, über Chat-Plattformen oder soziale Netzwerke angeschrieben. Nach einer ersten Kontaktaufnahme verleiten die oftmals nur leicht bekleideten Damen oder Herren ihren Gesprächspartner dazu, ihnen Nackt- oder Masturbationsbilder bzw. -videos von sich zu übersenden. In einigen Fällen wird die Kommunikation auf Chat-Plattformen mit der Möglichkeit der Bildübertragung fortgeführt. Führen die Männer oder Frauen im Rahmen eines Livestreamings sexuelle Handlungen an sich durch, zeichnen die Täter dies vor der Kamera auf.
Im Anschluss fordern die Kriminellen Geld von den betroffenen Männern oder Frauen. Um dieser Forderung Nachdruck zu verleihen, drohen sie damit, dass die Bilder oder Videos an Familie, Freunde und Bekannte weitergeleitet und im Internet veröffentlicht werden.
- In Frankenberg traf es einen Mann: Er hatte über eine Dating-Plattform Kontakt zu einer vermeintlich attraktiven Dame bekommen. Man einigte sich auf einen weiteren Chatverkehr über eine andere Plattform. Der “Dame” gelang es, den Frankenberger dazu zu bewegen, Nacktbilder von sich zu übersenden. Danach war die “Dame” nicht mehr so freizügig und freundlich: Sie forderte ihn auf, 2.000 Euro zu zahlen, da sie die Bilder sonst an seinen Arbeitgeber, die Familie und Bekannte weiterleitet. Der Frankenberger zahlte nicht und erstattete Anzeige bei der Polizei.
- In Willingen lief es ähnlich, nur das diesmal eine Frau Opfer wurde. Auch in diesem Fall schaffte es der Erpresser, die Frau dazu zu bringen, intime Bilder zu übersenden. Danach drohte er mit Veröffentlichung der Bilder im Internet, wenn die Frau ihm kein Geld über Gutscheincodes zukommen lässt.
In beiden Fällen haben die Opfer nach der versuchten Erpressung richtig gehandelt: Nicht gezahlt und Anzeige erstattet.
Die Polizei gibt dazu folgende Hinweise:
- Nehmen Sie keine Freundschaftsanfragen von fremden Personen an.
- Prüfen Sie regelmäßig Ihre Account- und Privatsphäreeinstellungen.
- Seien Sie zurückhaltend mit der Veröffentlichung persönlicher Daten wie Anschrift, Geburtsdatum oder Arbeitgeber.
- Stimmen Sie nicht vorschnell einem Videochat zu.
- Im Zweifel: kleben Sie die Chatkamera zunächst ab, um lediglich verbal zu kommunizieren und das Geschehen zu beobachten.
- Stimmen Sie keinen Entblößungen oder intimen Handlungen in Videochats zu, wenn Sie die Person erst seit kurzem kennen.
- Halten Sie Betriebs- sowie Virenschutzsysteme auf Ihren online-genutzten Endgeräten immer auf dem aktuellen Stand.
Falls Sie bereits erpresst werden:
- Überweisen Sie kein Geld. Die Erpressung hört nach der Zahlung meist nicht auf.
- Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei.
- Kontaktieren Sie den Betreiber der Seite und veranlassen Sie, dass das Bildmaterial gelöscht wird.
- Brechen Sie den Kontakt zu der anonymen Person sofort ab, reagieren Sie nicht auf Nachrichten.
Eine gesunde Portion Misstrauen ist nicht verkehrt, um gar nicht erst in die Opferrolle zu kommen. Grundsätzlich sollte man skeptisch sein, wenn wildfremde Personen über Facebook oder andere soziale Netzwerke Kontakt suchen und zu flirten beginnen.
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