Friedberg: Die Polizei-News

Symbolfoto zeigt das Rote X auf einer Verkehrsbeeinflussungsanlage

Friedberg: Motorradunfall im Kreuzungsbereich

Zur Kollision eines grauen Mercedes mit einer schwarzen Yamaha kam es am Sonntagvormittag gegen 11.30 Uhr im Kreuzungsbereich Seestraße – Friedensstraße. Dabei zog sich der aus dem Hochtaunuskreis stammende 71-jährige Kradfahrer schwere Verletzungen zu. Er befindet sich im Krankenhaus. Am Steuer des Daimler saß ein 79-jähriger aus dem Wetteraukreis, der unverletzt blieb.

Offenbar war der 79-Jährige entlang der Friedensstraße gefahren und hatte beim Überqueren der Seestraße offenbar den auf ebendieser fahrenden Motorradfahrer übersehen.

Bad Vilbel: 5er zerkratzt

Einen schwarzen 5er BMW zerkratzten Unbekannte zwischen Sonntagvormittag und Dienstagmorgen ringsherum; sie verursachten so einen Schaden von mindestens 2.000 Euro.
Das Auto stand im Tatzeitraum im Lehnfurther Weg im Ortsteil Dortelweil.
Zeugen werden gebeten, sich bei der Vilbeler Polizei zu melden (06101/5460-0).

260 sind 260 zu viel! Autobahnpolizei Mittelhessen dokumentiert Verstöße (Siehe Foto)

Nahezu jeder Autofahrer dürfte sie schon des Öfteren bemerkt haben, alle müssten deren Bedeutung kennen. Die Rede ist von roten, gekreuzten Schrägbalken. Bei diesen handelt es sich um ein sogenanntes “Dauerlichtzeichen”. Diese dienen dazu, Verkehrsteilnehmer darauf hinzuweisen, wann eine Fahrspur freigegeben oder gesperrt ist.

So auch das “Rote X”. Dieses signalisiert zumeist über mehrspurigen Richtungsfahrbahnen, allen voran den Autobahnen, dass eine bestimmte Spur ab sofort nicht mehr befahren werden darf.

Dies geschieht regelmäßig aus wichtigen Anlässen: So kann es erforderlich sein, den fließenden Verkehr beispielsweise aufgrund einer nahen Unfallstelle, in Kürze beginnender Baustelle oder unzähliger weiterer Gründe von einem bestimmten Fahrstreifen abzuleiten. In keinem Fall geschieht dies jedenfalls willkürlich. Gesetzlich geregelt sind Dauerlichtzeichen in § 37 (3) der Straßenverkehrsordnung.

Möglicherweise aus Unkenntnis oder schlicht Gleichgültigkeit missachten Verkehrsteilnehmer häufig scharenweise derartige Anordnungen, wie Schutzleute der Polizeiautobahnstation Mittelhessen immer wieder feststellen.

Rotes X: Hohe Anzahl Verstöße in kurzer Zeit:

So auch am Samstag, dem 18.04.2020 auf der A5. Aus Anlass einer Baustelle zwischen den Anschlussstellen Butzbach und Gambacher Kreuz waren sowohl die linke, als auch die mittlere von drei Fahrstreifen für den Verkehr gesperrt worden. Darauf wiesen entsprechend geschaltete Dauerlichtzeichen weithin sichtbar auf den dortigen Verkehrszeichenbrücken (kurz: “VZB”) hin. Mittels moderner Videotechnik dokumentierten mittelhessische Autobahnpolizisten zwischen 14.30 Uhr und 16 Uhr das Verhalten der Verkehrsteilnehmer.

Die Auswertung genannter Videosequenzern ergab nun, dass sich allein in diesen beweissicher dokumentierten 90 Minuten ganze 260 Kraftfahrzeugführer nicht an die Sperrung der Fahrspur hielten. So wurde an dem sich im Bereich des einzig zu befahrenden, rechten Fahrstreifens an dem sich bildenden Rückstau vorbeigefahren, um sich erst auf ebendiesem einzuordnen, als auf den gesperrten Streifen, trotz Verbot, kein Vorankommen mehr möglich war.

Strafen drohen:

Der Bußgeldkatalog sieht für derartige Verstöße empfindliche Strafen vor. So wird für die Missachtung des “Roten X” eine Strafe von 90 Euro fällig; 1 Punkt wandert aufs Konto nach Flensburg. Gefährdet man im Rahmen der genannten Missachtung andere Verkehrsteilnehmer, so beträgt die Strafe 200 Euro, zwei Punkte sowie einen Monat Fahrverbot.
Sollte dadurch sogar ein Unfall verursacht werden, muss man mit 240 Euro Bußgeld, zwei Punkten und einem Monat Fahrverbot rechnen. Alle 260 Betroffenen werden in den nächsten Wochen von der zuständigen Bußgeldstelle angeschrieben.

Die Polizei rät:

Die Befolgung sogenannter Dauerlichtzeichen ist für die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr unerlässlich! So sollte jeder einzelne sein eigenes Handeln einmal kritisch hinterfragen und zum Wohle der Allgemeinheit darauf verzichten, vermeintlich ein paar Minuten einzusparen.
Die Gefahr, bei Nichtbeachtung der Verkehrsregeln anschließend vier Wochen auf das Fahrrad oder den öffentlichen Personennahverkehr angewiesen zu sein, ist groß.
Ebenso das Risiko, Unbeteiligte durch unüberlegtes Handeln zu gefährden.

Bad Vilbel: Fahrraddiebstahl

Als eine 57-jährige Vilbelerin am gestrigen Montag ihr Fahrrad gegen 11 Uhr an einem Fahrradständer nahe der katholischen Kirche in der Quellenstraße an einem dortigen Geländer anschloss, rechnete sie nicht damit, dass sie nur etwa 60 Minuten später Opfer von Fahrraddieben geworden sein sollte.

Das Schloss des schwarzen Mountainbikes (Cannondale Trail SL) im Wert von etwa 1.000 Euro hatten Unbekannte offenbar geknackt und waren dann mit dem Rad getürmt.

Wo wurde ein solches Fahrrad zum Kauf angeboten? Sind in Tatortnähe sich verdächtig verhaltende Personen aufgefallen? Die Polizei in Bad Vilbel ermittelt nun und bittet mögliche Zeugen, sich telefonisch unter der 06101/5460-0 zu melden.


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