Mainz – „Die sorgfältige und behutsame Abwägung zwischen Gesundheitsschutz, Freiheits- und Grundrechten, sozialer und gesellschaftlicher Teilhabe sowie der wirtschaftlichen Entwicklung prägten auch heute wieder das Gespräch zwischen den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten mit der Bundeskanzlerin“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer nach der Schaltkonferenz.
Noch könne man nicht mit Sicherheit sagen, wie sich die am 20. April 2020 verabredeten und umgesetzten ersten Öffnungsmaßnahmen auswirkten. Diese Beurteilung und die damit verbundenen Entscheidungen, ob ein weiterer größerer Öffnungsschritt möglich sei, werde am 6. Mai in einer weiteren Besprechung der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und –chefs der Länder erfolgen, sagte die Ministerpräsidentin. „Bei allen Entscheidungen fließen selbstverständlich die ständig zunehmenden wissenschaftlichen Erkenntnisse über das neuartige Virus und die vielen interdisziplinären Expertenmeinungen ein. Auch meine Landesregierung und ich sind im engen und regelmäßigem Austausch mit unserem Corona-Expertenteam“, so die Ministerpräsidentin.
Ein wesentliches Element der Infektionskontrolle sei die vollständige Kontaktnachverfolgung bei allen Neuinfizierten betonten die Ministerpräsidenten in ihrem Beschluss. „Deshalb bauen wir als Länder in den Gesundheitsämtern erheblich Personalkapazitäten auf“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer. In Rheinland-Pfalz stehe ein Pool von mehr als 1000 Personen zur Unterstützung der Gesundheitsämter bereit.
Wie bereits in der Regierungserklärung angekündigt, erklärte Ministerpräsidentin Malu Dreyer nach der Schalte mit der Bundeskanzlerin und ihren Länderkolleginnen und –kollegen, dass Friseurgeschäfte ab dem 4. Mai unter Auflagen und unter Vermeidung von Wartesituationen ihre Arbeit wiederaufnehmen können. Auch Musikunterricht, einzeln oder zu zweit, werde in Rheinland-Pfalz ermöglicht.
Weil es rechtlich problematisch sei und auch niemand wirklich verstehen könne, warum bestimmte Geschäfte des Einzelhandels öffnen könnten und andere nicht, sollen Geschäfte des Einzelhandels unabhängig vom Sortiment und der Verkaufsfläche unter Einhaltung von Auflagen und einer strengen Kundenbegrenzung öffnen können.
In der Schaltkonferenz bekräftigen die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder ihren Dank an die Kirchen und Religionsgemeinschaften, die mit dem notwendigen Verzicht auf die öffentliche Durchführung von Gottesdiensten trotz hoher Feiertage in den vergangenen Wochen einen wichtigen Beitrag geleistet haben, um die Verbreitung des Corona-Virus einzudämmen.
In dem heute gefassten Beschluss heißt es weiter: „Die jetzt auch durch diese Maßnahmen erreichten Erfolge lassen daher eine schrittweise Lockerung der Maßnahmen zu. Auch aufgrund des besonderen Schutzes der Freiheit der Religionsausübung im Grundgesetz ist es im Zuge der Überprüfung der beschränkenden Maßnahmen geboten, Versammlungen zur Religionsausübung wieder zu ermöglichen, soweit bei ihrer Durchführung den besonderen Anforderungen des Infektionsschutzes Rechnung getragen wird.
Vor dem Hintergrund des partnerschaftlichen Verhältnisses von Staat und Religion in Deutschland haben Länder und der Bundesinnenminister mit den Kirchen und großen Religionsgemeinschaften deren umfassende Konzepte für die Durchführung von Gottesdiensten und religiösen Handlungen unter Beachtung des Infektionsschutzes vorbesprochen.
Gottesdiente und Gebetveranstaltungen sollen fortan wieder stattfinden können. Für Weltanschauungsgemeinschaften gelten die Ausführungen entsprechend. Die Einzelheiten regeln die Länder.
In Rheinland-Pfalz sollen ab 3. Mai wieder Gottesdienste unter strengen Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen stattfinden können. Die Religionsgemeinschaften haben umfangreiche Schutzkonzepte vorgelegt, diese werden in der Rechtsverordnung des Landes geregelt, die am 3. Mai, 0 Uhr in Kraft treten wird.
Wegen der immer noch gegebenen Unsicherheit des Infektionsgeschehen muss davon ausgegangen werden, dass mindestens bis zum 31. August keine Großveranstaltungen stattfinden können. Nachfolgend der Beschluss im Wortlaut: „Großveranstaltungen wie z.B. Volksfeste, größere Sportveranstaltungen mit Zuschauern, größere Konzerte, Festivals, Dorf-, Stadt-, Straßen-, Wein-, Schützenfeste oder Kirmes-Veranstaltungen sind derzeit untersagt. Wegen der immer noch gegebenen Unsicherheit des Infektionsgeschehens ist davon auszugehen, dass dies auch mindestens bis zum 31. August so bleiben wird.“
Ab wann und unter welchen Bedingungen kleinere öffentliche oder private Veranstaltungen oder Feiern sowie Veranstaltungen ohne Festcharakter künftig stattfinden können, ist derzeit aufgrund der in diesem Bereich besonders hohen Infektionsgefahr noch nicht abzusehen und abhängig vom weiteren epidemiologischen Verlauf. Mögliche Definitionen von Größenordnungen bei Veranstaltungen sollen bei der kommenden Bund-Länderschalte behandelt werden.
Spielplätze sind unter Auflagen landesweit mit in Kraft tretender Rechtsverordnung geöffnet. Es liegt in der Entscheidungshoheit der Kommunen, lokal anders zu entscheiden. Damit soll Familien neben Grünflächen und Parks zusätzliche Aufenthaltsmöglichkeiten im öffentlichen Raum zu ermöglicht werden.
Mit Blick auf Kultureinrichtungen haben die Regierungschefinnen und –chefs mit der Bundeskanzlerin folgenden Beschluss gefasst: „Unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen können folgende Kultureinrichtungen wieder geöffnet werden. Die Landesregierung wird nächste Woche mit Museen, Ausstellungen und Galerienüber Hygienekonzepte beraten. Die Eröffnung ist für den 11. Mai vorgesehen.
Voraussetzung ist, insbesondere bei kleinen und historischen Gebäuden, dass dies Auflagen räumlich und personell umgesetzt werden können. Die Beauftragte für Kultur und Medien wird gebeten, kurzfristig ein Förderprogramm in Höhe von zunächst 10 Millionen Euro für corona-bedingte Umbaumaßnahmen in kleinen und mittleren Museen aufzulegen.“
Thematisiert wurde auch die Frage, wie in Zukunft auf durch lokale Ereignisse ausgelöste mögliche Hotspots reagiert werden muss. In solchen Fällen müssten die vor dem 20. April gültigen Beschränkungen vor Ort wieder konsequent eingeführt werden, so die Länderchefs- und –chefinnen im Gespräch mit der Kanzlerin.
Auch das Vorhalten von Intensivbetten war ein Thema in der Schaltkonferenz. Die aktuelle Entwicklung der COVID-19-Infektionszahlen und die präzise Übersicht, die durch das DIVI-IntensivRegister ermöglicht wurde, lasse es nun zu, dass ein etwas größerer Teil der Krankenhauskapazitäten für planbare Kapazitäten genutzt werden könne, so die Ministerpräsidenten. „Dies ist auch deswegen geboten, weil sich eine dauerhafte ausschließliche Priorisierung nur einer bestimmten Patientengruppe unter Ausschluss anderer Gruppen von Erkrankten nicht rechtfertigen lässt“, sagte Ministerpräsidentin Dreyer.
Zudem haben die Länderchefs- und -chefinnen den Chef des Bundeskanzleramtes und die Staatskanzleichefs beauftragt, auf der Grundlage der Empfehlungen der jeweiligen Fachministerkonferenzen Beschlussvorschläge für den 6. Mai zur schrittweisen weiteren Öffnung von Schulen, zur weiteren Öffnung von Kinderbetreuungsangebote und zur schrittweisen Wiederaufnahme des Sportbetriebes zu erarbeiten.
Die zuständigen Fachministerkonferenzen werden beauftragt, bis zu der auf den 6. Mai folgenden Konferenz der Bundeskanzlerin mit den Länderchefinnen und –chefs Vorschläge für Rahmenbedingungen schrittweiser Öffnungen von Gastronomie und Tourismusangeboten und für die weiteren Kultureinrichtungen vorzubereiten.
In Bezug auf die Grenzsituation zu Luxemburg hat Ministerpräsidentin Malu Dreyer in der Schalte mit der Bundeskanzlerin erneut darauf gedrängt, dass es zu einheitlichen Regelungen an den deutschen Außengrenzen kommt und auch zu Lockerungen. Das sei eine schwere Belastungsprobe für die länderübergreifende Freundschaft mit Luxemburg.