Baden-Württemberg: Land hat Lockerungen der Corona-Verordnung angekündigt

Stuttgart – Das Land Baden-Württemberg hat eine Lockerung der Corona-Verordnung angekündigt. Demnach sind unter anderem die Öffnung von Spielplätzen sowie von Tierparks und ähnlichen Einrichtungen ab 6. Mai 2020 vorgesehen.

Bereits ab 4. Mai 2020 soll die Grenze von 800 Quadratmetern bei Einzelhandelsgeschäften entfallen. Die neue Rechtsverordnung wird noch am Wochenende erwartet.


www.baden-wuerttemberg.de/de/service/alle-meldungen/meldung/pid/weitere-lockerungen-der-corona-verordnung


Ab dem 4. Mai:*

  • Gottesdienste sind wieder erlaubt.
  • Friseursalons und Fußpflege dürfen wieder öffnen.
  • Schrittweiser Einstieg in außerschulische berufliche Bildung.
  • Erste Öffnungsschritte bei Werkstätten für Menschen mit Behinderung.
  • Lockerungen der Ausgangsbeschränkungen für Pflegeheimbewohner/innen.
  • Die Grenze von 800 Quadratmetern bei Einzelhandelsgeschäften entfällt.

Ab dem 6. Mai:*

  • Spielplätze dürfen wieder öffnen
  • Zoos und Tierparks dürfen wieder öffnen.
  • Museen, Ausstellungen und Galerien dürfen wieder öffnen.

* jeweils unter strengen Hygiene- und Schutzauflagen.

Nagelstudios, Tattoo-Studios, Kosmetiksalons und andere körpernahe Dienstleistungen bleiben vorerst weiter geschlossen.

Weitere Maßnahmen: Erarbeitung von Konzepten für Schulen, Kindergärten, Sport, Gastronomie, Tourismus und Hotels.

Kontaktbeschränkungen, Maskenpflicht und Schließungen gelten zunächst weiter. Die Überprüfung erfolgt fortlaufend anhand des Infektionsgeschehens.