Berlin – Ab heute, 06.05.2020, können Pauschalreisende, die bei einem deutschen Reiseveranstalter der Thomas Cook-Gruppe, bei der Thomas Cook International AG oder der Tour Vital Touristik GmbH gebucht hatten und aufgrund der Insolvenz dieser Reiseveranstalter Schäden erlitten haben, die freiwillige Ausgleichszahlung der Bundesregierung in einem online-basierten Verfahren in Anspruch nehmen.
Die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Christine Lambrecht erklärt:
„Die Bundesregierung hält ihre Versprechen. Wie angekündigt lassen wir die von der Thomas Cook-Pleite betroffenen Pauschalreisenden nicht im Regen stehen. Wir werden den Kundinnen und Kunden, die Schäden erlitten haben, aus Gründen des Vertrauensschutzes freiwillig die Differenz zwischen ihren Zahlungen und dem, was sie von anderer Seite zurückerhalten haben, ausgleichen. Ab heute steht ein online-basiertes Anmeldeverfahren zur Verfügung, in dem sich alle betroffenen Pauschalreisenden registrieren können. Natürlich müssen wir überprüfen, ob im Einzelfall die Voraussetzungen für die freiwillige Ausgleichszahlung vorliegen, um Missbrauch zu verhindern. Meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und unsere Dienstleister arbeiten mit Hochdruck daran, dass die Kundinnen und Kunden bei berechtigten Anmeldungen schnellstmöglich ihr Geld zurückerhalten.“
Die Bundesregierung hat am 11. Dezember 2019 entschieden, den von der Thomas Cook-Insolvenz betroffenen Pauschalreisenden den Differenzbetrag zwischen ihren Zahlungen und dem, was sie aufgrund ihres Sicherungsscheins von der Zurich-Versicherung oder von dritter Seite erhalten haben, auszugleichen.
Ab heute steht ein kostenfreies, online-basiertes Anmeldeverfahren zur Verfügung, um die freiwillige Ausgleichszahlung der Bundesregierung in Anspruch nehmen zu können. Die betroffenen Pauschalreisenden können sich auf einer Internetseite registrieren und für die freiwillige Ausgleichszahlung anmelden, ihre Angaben, Belege und Erklärungen übermitteln und die bereits erhaltenen Leistungen von dritter Seite eintragen. Auf dieser Grundlage wird geprüft, ob eine freiwillige Ausgleichszahlung in Betracht kommt.
Anmeldungen werden bis zum 15. November 2020 entgegengenommen. Da in den ersten Tagen mit einem erhöhten Anmeldeaufkommen zu rechnen ist, kann es vereinzelt zu Verzögerungen bei der Bearbeitung kommen.
Vor der Anmeldung zur freiwilligen Ausgleichszahlung müssen betroffene Pauschalreisende ihre Ansprüche gegen ihren Reiseveranstalter beim zuständigen Insolvenzverwalter zur Insolvenztabelle angemeldet und ihre Ansprüche gegen die Zurich-Versicherung geltend gemacht haben. Weitere Informationen dazu sind auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz verfügbar.
Auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz finden betroffene Pauschalreisende zudem alle Informationen, wie sie die Internetseite des Thomas Cook Bundportals erreichen können.