Stuttgart – Der Landessportverband Baden-Württemberg e. V. (LSVBW) begrüßt eine Wiederaufnahme des Vereinssports ab Montag, 11. Mai 2020. Als Sport im Freien gelten nach Auffassung des LSVBW nicht nur die genannten Outdoorsportarten, sondern jegliche Formen des Sports, der unter Einhaltung der geltenden Abstands- und Hygieneregeln im Freien möglich ist. Sportministerin Dr. Susanne Eisenmann forderte diesen Schritt bereits einen Tag zuvor in einer Presseerklärung ein.
Hallensport nicht vergessen
Ein weiterer Schritt in die Halle ist in enger Abstimmung mit den sportmedizinischen Beratern nach Auffassung des LSVBW möglich und notwendig. Unter strenger Einhaltung unterschiedlicher Szenarien für den Vereinssport ist eine Rückkehr realistisch. Dem LSVBW liegen aktuell zahlreiche Schutzkonzepte von Landesfachverbänden und Vereinen zur Wiederaufnahme des Sportbetriebes unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln vor. Die Präsidentin des Landessportverbandes Baden-Württemberg Elvira Menzer-Haasis zeigt sich einerseits erfreut über die schrittweise Lockerung, mahnt dennoch an: „Ich bin überzeugt, dass auch die Rückkehr zum Sport in die Sporthallen unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsanforderungen möglich ist, um zu einer neuen Normalität für das Sportangebot im Verein zu kommen.“ Für den medizinisch indizierten Sport bis hin zu den klassischen Sportarten ist eine Öffnung notwendig. „Der organisierte Sport ist mit seinen qualifizierten Übungsleitern in der Lage dies unter den geforderten Bedingungen zu leisten“, zeigt sich die Präsidentin überzeugt.