Heidelberg – 07.05.2020 – News, Termine, Kulturelles, Politik und Wissenswertes.
Für eine gerechtere Welt: Heidelberg abermals als „Fairtrade-Stadt“ ausgezeichnet – Stadt engagiert sich vorbildlich für Fairen Handel
Geprüft und erneut für vorbildlich befunden: Heidelberg ist seit Juni 2010 „Fairtrade-Stadt“ und darf den Titel weitere zwei Jahre tragen. Die Stadt gehört damit zu den rund 2.000 Fairtrade-Towns weltweit. Den Titel verleiht „Fairtrade Deutschland“. Heidelberg engagiert sich mit erfolgreichen Projekten für eine gerechtere Welt, wie zum Beispiel der alljährlichen fairen Woche und dem Einkaufsführer bio.regional.fair für den fairen Handel. Weitere Projekte sind in Planung. Somit wird das Engagement seit 2010 kontinuierlich ausgebaut. Einen Überblick zum Thema „Nachhaltiger Konsum” gibt es auf der Homepage der Stadt Heidelberg unter https://www.heidelberg.de/hd/HD/Leben/Nachhaltiger+Konsum.
Oberbürgermeister Prof. Dr. Eckart Würzner sagte: „Die Bestätigung der Auszeichnung ist ein schönes Zeugnis für die nachhaltige Verankerung des fairen Handels in Heidelberg. Lokale Akteure aus Politik, Zivilgesellschaft und Wirtschaft arbeiten hier eng für das gemeinsame Ziel zusammen. Ich bin stolz, dass Heidelberg dem internationalen Netzwerk der Fairtrade-Towns angehört. Wir setzen uns weiterhin mit viel Elan dafür ein, den fairen Handel auf lokaler Ebene zu fördern.“
Heidelberg erfüllt folgende fünf Kriterien, die eine Fairtrade-Stadt vorweisen muss:
- Bereits im Jahr 2007 ist beschlossen worden, dass bei allen Sitzungen der Ausschüsse und des Rates sowie im Bürgermeisterbüro nur noch fair gehandelter Kaffee und Tee ausgeschenkt wird. Die Stadt hat darüber hinaus einen eigenen fairen Kaffee: den „Heidelberger Partnerschaftskaffee“. Die Gemeinderatsbeschlüsse von 2007 und 2010 legen fest, dass die Stadt beim Einkauf von Kaffee, Tee, Fruchtsäften, Kakao, kakaohaltigen Produkten, Schnittblumen, Spielen, Bastelbedarf, Stiften, Sportbällen, Dienst- und Schutzkleidung sowie Natursteinen Produkte aus fairem Handel zu bevorzugen hat. Zudem sind Produkte aus Asien, Afrika oder Mittel- und Südamerika zu vermeiden, bei denen nicht ersichtlich ist, ob sie die Standards des freien Handelns erfüllen.
- Die Stadt Heidelberg hat eine Steuerungsgruppe „Fairtrade-Stadt“. Diese setzt sich aus zahlreichen Mitgliedern zusammen: Vertreterinnen und Vertretern mehrerer städtischen Ämter, der drei Heidelberger Weltläden, vom Eine-Welt-Zentrum, des Projektes Partnerschaftskaffee, vom Studierendenwerk, vom Sportkreis sowie mehrerer Bildungseinrichtungen, kirchlichen Einrichtungen und Bioläden.
- Fair gehandelte Produkte müssen im Einzelhandel und der Gastronomie verfügbar sein.
Beteiligung öffentlicher Einrichtungen: In Schulen, Kirchengemeinden und Vereinen werden fair gehandelte Produkte angeboten. Heidelberg wirkt zudem in zahlreichen Projekten und Aktionen rund um das Thema Fairer Handel mit. Seit 2004 beteiligen sich zahlreiche Akteure an der Fairen Woche. Zudem setzt sich das Agenda-Büro für nachhaltige Bildungsarbeit zum Fairen Handel ein. - Die Medien berichten über den Fairen Handel: Auch dieses Kriterium ist in Heidelberg erfüllt.
Straßenarbeiten in Oberer Neckarstraße – Umleitung der Baustelle B37 / Neckarstaden über Alte Brücke
Aufgrund eines Gasaustritts in der Oberen Neckarstraße sind dort Tiefbauarbeiten notwendig. Aus diesem Grund musste die Obere Neckarstraße kurzfristig voll gesperrt werden. Die Obere Neckarstraße wird voraussichtlich am Montag, 11. Mai 2020, wieder für den Verkehr geöffnet. Wegen der Sperrung ergeben sich Änderungen für die Umleitung der Baustelle an der Kreuzung B37 / Neckarstaden. Diese folgt wie angekündigt über die Kleine Mantelgasse und Lauerstraße zu den Neckarstaden. Auf Höhe der Steingasse biegen Fahrzeuge, die maximal 3,5 Tonnen schwer sein dürfen, nun auf die Alte Brücke ein, die beidseitig und rund um die Uhr befahren werden kann, solange die Arbeiten in der Oberen Neckarstraße laufen. Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer, die aus Richtung Neuenheim oder Ziegelhausen auf die Alte Brücke fahren wollen, müssen die Theodor-Heuss-Brücke beziehungsweise die Ziegelhäuser Brücke nutzen, um zur B37 zu gelangen. Über die Alte Brücke erhalten sie keine Zufahrt zur B37. Die Ziegelhäuser Brücke kann ebenfalls nur von Fahrzeugen bis 3,5 Tonnen befahren werden.
Arbeiten an der Einmündung zur Römerstraße – Carl-Schurz-Straße wird angebunden / Umleitung für den Radverkehr
Straßenarbeiten in der Südstadt: Dort wird die neue Carl-Schurz-Straße, die südlich der Feuerbachstraße liegt, an die Römerstraße angebunden. Die Bauarbeiten starten am Montag, 11. Mai 2020, und sollen voraussichtlich bis Freitag, 5. Juni 2020, abgeschlossen sein. Dafür muss der rechte Fahrstreifen der Römerstraße in nördlicher Richtung gesperrt werden. Gleiches gilt für den Geh- und Radweg. Der Fußverkehr wird auf den gegenüberliegenden Gehweg umgeleitet. Eine Radumleitung wird stadteinwärts westlich und östlich der Römerstraße eingerichtet. Der Radweg in westlicher Richtung führt über die Rheinstraße, Elsa-Brandström- und Mark-Twain-Straße, Im Bosseldorn sowie über die Feuerbachstraße auf die Römerstraße. In östlicher Richtung geht es über Rhein- und Turnerstraße zur Veit-Stoss- und Fichtestraße über die Feuerbachstraße zur Römerstraße.
Für Kinder und Jugendliche: Tanzen mit Videos aus dem Haus der Jugend
Neben dem Tanzunterricht vieler Gruppen im Haus der Jugend, der über private Chatkanäle weiterläuft, bietet das Haus jetzt auch auf seinem Youtube-Kanal Tanzvideos für alle interessierten Kinder und Jugendlichen an. Vom „Kinderzimmertanz“ über Breakdance-Warmup, Modern- und Jazz-Elementen ist bereits einiges online. Und es wird mehr. Zu sehen gibt es die Videos bei Youtube unter Haus der Jugend Heidelberg oder auch über die Homepage https://hausderjugend-hd.de/aktuelle-tanzvideos/ .
Öffentliche Toiletten wieder zugänglich
Alle öffentlichen Toilettenanlagen, die die Firma Ströer in Heidelberg betreibt, werden seit dem 1. Mai wieder sukzessive geöffnet. Im Laufe dieser Woche werden also auch rollstuhlgerechte Toiletten wieder geöffnet werden können. Das Hygienekonzept ist mit den Heidelberger Diensten abgesprochen. Auch die sanitären Einrichtungen auf den Heidelberger Friedhöfen sind seit 1. Mai wieder geöffnet.
Für die Schließung aufgrund der Coronavirus-Pandemie bittet die Stadt Heidelberg um Verständnis. Der Stadtverwaltung ist bewusst, dass diese zeitweise Schließung für die Bürgerinnen und Bürger problematisch war – insbesondere für Menschen, die auf den Rollstuhl angewiesen sind.
Trauerfeiern in Friedhofskapellen ab sofort unter Auflagen wieder möglich – Bestattungen mit maximal 50 Teilnehmenden
Ab sofort können in den Heidelberger Friedhofskapellen unter bestimmten Auflagen wieder Trauerfeiern stattfinden. In den vergangenen Wochen war dies nicht möglich gewesen, um die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen. Die Friedhofsverwaltung hat folgende Regeln festgesetzt:
Trauerfeiern in Trauerhallen:
Die jeweilige Bestuhlung orientiert sich an den geltenden Hygienevorschriften. Es dürfen nur so viele Personen die Trauerhalle betreten, wie Stühle vorhanden sind. Die Stühle dürfen nicht umgestellt werden. Die geltenden Abstandsregeln sind einzuhalten, es muss eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. Jeder Trauergast muss das am Eingang aufgestellte Desinfektionsmittel verwenden.
Die mögliche maximale Anzahl der Plätze in den Heidelberger Trauerhallen:
- Kirchheim: 24 Plätze
- Bergfriedhof: 30 Plätze
- Handschuhsheim: 40 Plätze
- Schlierbach: 19 Plätze
- Ziegelhausen alt: 23 Plätze
- Köpfel: 40 Plätze plus drei Plätze auf der Empore
- Peterstal: keine
- Wieblingen alt: 24 Plätze
- Wieblingen neu: 35 Plätze
- Pfaffengrund: 30 Plätze
- Rohrbach: 25 Plätze plus neun Plätze auf der Empore
Bestattungen, Urnenbeisetzungen und Totengebete unter freiem Himmel:
Hier sind höchstens 50 Teilnehmende zulässig. Geistliche und Trauerredner sind bei der Höchstzahl von 50 mitzuzählen. Bestatter und weitere Mitarbeiter nicht, sofern diese den Mindestabstand gewährleisten. Alle Trauergäste müssen eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Es ist ein Mindestabstand von 1,50 Metern von Person zu Person einzuhalten – ausgenommen sind Personen, die in häuslicher Gemeinschaft miteinander leben.