Neustadt an der Weinstraße – In Rheinland-Pfalz wird am Pfingstwochenende 2020 landesweit die Software aller Bürgerbüros (Melde-, Pass- und Personalausweisbehörden) auf ein neues Verfahren umgestellt.
Vom 27.05.2020 bis einschließlich 02.06.2020 ist daher auch das Bürgerbüro der Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße für den Publikumsverkehr geschlossen. In dieser Zeit können auch keine schriftlichen Anfragen bearbeitet werden.
Folgende Vorgänge sind hiervon betroffen:
- An-, Ab- und Ummeldung eines Wohnsitzes,
- Beantragung von Führungszeugnissen,
- Ausstellung von Meldebescheinigungen sowie
- Beantragung von Personalausweisen, Kinderausweisen und Reisepässen
Die übrigen Dienststellen im Stadthaus IV (Hindenburgstraße 9a), wie beispielsweise die Kfz-Zulassungsstelle und die Führerscheinstelle sind in dem genannten Zeitraum weiterhin geöffnet.
Ab Mittwoch, 03.06.2020, steht das Bürgerbüro wieder für den Publikumsverkehr zur Verfügung.