Neustadt: Coronabedingte Änderungen und Lockerungen ab 11. Mai 2020

Rathaus Neustadt an der Weinstraße (Foto: Holger Knecht)
Rathaus Neustadt an der Weinstraße (Foto: Holger Knecht)

Neustadt an der Weinstraße – Im Folgenden geben wir einen Überblick über die aktuellen Lockerungen in Neustadt an der Weinstraße ab dem 11. Mai 2020.

In allen Bereichen müssen entsprechende Vorkehrungen und Hinweise hinsichtlich der Hygienemaßnahmen, Abstandhaltung, usw. vorgenommen werden. Die Stadt Neustadt an der Weinstraße bezieht sich hiermit auf die Entscheidungen, die seitens der Landesregierung am vergangenen Mittwoch, 06.05.2020, getroffen wurden.

Eine Kontaktbeschränkung gilt weiterhin bis zum 5. Juni. Dennoch wurden seitens der Landesregierung Lockerungen eingeführt. Ab sofort besteht die Regelung, dass sich Personen zweier Haushalte + eine Person eines weiteren Haushalts treffen dürfen.

Mit Hilfe eines Stufenkonzeptes- und entsprechenden Abstandsregelungen sowie unter Einhaltung des Hygieneschutzes können (Innen- und Außen-)Gastronomiebetriebe in Neustadt an der Weinstraße ab kommenden Mittwoch, 13. Mai 2020 wieder öffnen. Eine Bewirtung ist nur an Tischen erlaubt. Gäste müssen vorausbuchen und eine Kontaktnachverfolgung ermöglichen.

Auch die Wohnmobilstellplätze in Neustadt an der Weinstraße können ab dem 13. Mai wieder öffnen. Dauercamping, sofern eigene sanitäre Einrichtungen vorhanden, ist ebenfalls wieder möglich.

Des Weiteren wurde beschlossen, dass ab dem 13. Mai körpernahe Dienstleistungen wie beispielsweise Kosmetik- Nagelstudios, Solarien oder ähnliche Einrichtungen unter Einhaltung der Hygienemaßnahmen wieder öffnen können.

Die Ausführung von kontaktlosem Freizeit- und Breitensport im Freien ist ebenfalls ab dem 13. Mai und unter Einhaltung des vorgegebenen Abstands von 1,5 Metern erlaubt.

Wettkämpfe oder körpernahe Übungen sind bis auf weiteres nicht gestattet. Weiterhin ist den Regelungen der einzelnen Sportvereine Folge zu leisten.

Ab dem 13. Mai ist es zudem wieder möglich, eine Fahrschule zu besuchen.

Des Weiteren gibt es Lockerungen über Neu- und Wiederaufnahmen volljähriger Menschen mit Behinderungen und volljähriger pflegebedürftiger Menschen in Einrichtungen. Weitere Informationen finden Sie hierzu unter: Allgemeinverfügungen & Landesverordnungen

Die Stadt Neustadt an der Weinstraße begrüßt die angekündigten Lockerungen zur Besuchsregelung in Alters- und Pflegeeinrichtungen. Seit Donnerstag, 7. Mai 2020 dürfen Bewohner von Alters- und Pflegeeinrichtungen wieder Besuch von einer/einem Angehörigen oder einer sonst nahestehenden Person für maximal eine Stunde pro Tag erhalten.

Am Montag, 18. Mai, folgt dann die Öffnung der Neustadter Hotels, die ab dann unter Wahrung der Schutzmaßnahmen wieder Gäste empfangen können. Dazu gehören auch Beherbergungsbetriebe wie Jugendherbergen, Ferienhäuser und Ferienwohnungen.

Ab dem 11. Mai können Museen und Ausstellungen, Galerien und ähnliche Einrichtungen sowie Gedenkstätten und Bau- und Kulturdenkmäler wieder für den Besucherverkehr öffnen. Wir bitten die Bürgerinnen und Bürger sich vorab bezüglich der Öffnungszeiten zu informieren.


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