Kreis Karlsruhe – Die Streckenabschnitte der Stadtbahnlinie S 32, die zwischen Ubstadt und Menzingen auch durch Waldgebiete führen, müssen vor Gefahren durch schadhafte Bäume geschützt werden. Von Zeit zu Zeit und aktuell verstärkt in Folge der in den Auewäldern grassierenden Eschenkrankheit ist es auf der Gemarkung der Stadt Kraichtal erforderlich, auch einzelne Bäume zu entfernen.
Für die Baumfällarbeiten muss die Stromführung in den Oberleitungen unterbrochen werden. Hierzu wird die Betriebsunterbrechung der AVG von Dienstag, 26. bis Sonntag, 31. Mai genutzt. Eine Betriebsunterbrechung außerhalb der Vegetationsperiode und damit außerhalb der Vogelbrutzeiten ist nicht möglich, da die AVG dringende Baumaßnahmen durchführen wird.
Um den Vogelschutz dennoch zu gewährleisten, wird daher im Zuge der Durchsicht der Bestände nach schadhaften und zu entfernenden Bäumen besonders auch auf besetzte Nester und Baumhöhlen geachtet. Die Forstarbeiter werden angewiesen, mit Bruten besetzte Bäume zu schonen und etwaige Horstbäume weiträumig auszusparen. Die Fällarbeiten werden auf die Flächen entlang der Bahnstrecke und in ihrer Intensität auf das zwingend notwendige Maß beschränkt. Auf diese Weise soll gewährleistet werden, dass die Belange des Artenschutzes mit den Sicherheitsinteressen der Fahrgäste in Einklang gebracht werden. Die Maßnahme wurde mit der Naturschutzbehörde abgestimmt. Fragen zu den Forstarbeiten beantwortet das Forstamt des Landratsamtes Karlsruhe telefonisch unter 07251/741837.