Neues Jagd- und Wildtiermanagementgesetz tritt ab April in Kraft

Jagdrechtsseminar in Spöck

In der gut gefüllten Spechaahalle in Spöck informierten sich zahlreiche Vertreter aus den Reihen der Jäger, der Forst- und Landwirtschaft und der Kommunen über die Änderungen und Auswirkungen des neuen Jagd- und Wildtiermanagementgesetz

Kreis Karlsruhe – Das neue Jagdgesetz sorgte bereits während der Entstehung für hitzige Diskussionen. Zum 1. April 2015 tritt es nun in Kraft und ist von Befürwortern wie Kritikern gleichermaßen anzuwenden.

Um über die Neuerungen zu informieren, veranstaltete die Untere Jagdbehörde des Landratsamtes Karlsruhe am vergangenen Freitag ein Jagdrechtseminar in Stutensee-Spöck. Mit über 270 Vertretern der Jäger, der Land- und Forstwirtschaft sowie der Kommunen stieß die Veranstaltung in der Spechaahalle auf großes Interesse.

Einzelne Regelungen des ab April geltenden Jagd- und Wildtiermanagementgesetz, kurz JWMG genannt, wie beispielsweise Wildtiermanagement, Fütterungsregeln, Jagdruhezeiten und Wildschadensrecht wurden vorgestellt. Zudem haben die Vertreter der Unteren Jagdbehörde auch den aktuellen Entwurf der Durchführungsverordnung zum JWMG, insbesondere die Änderungen, präsentiert. Neu ist demnach, dass im gesamten Monat April eine generelle Schonzeit für Wildtiere herrscht. Einzige Ausnahme bilden die Schwarzwildbejagungsmöglichkeiten. In Verbindung mit dieser allgemeinen Schonzeit besteht auch ein absolutes Kirrverbot im April. Aus Sicht aller Beteiligten war die Veranstaltung sehr hilfreich, um einen Überblick über die einzelnen Vorschriften und Änderungen zu bekommen.