Weinheim – In der Corona-Verordnung des Landes ist die Öffnung der Schwimmbäder landesweit noch in der Rubrik „Nicht abschätzbar“ eingestuft.
Weinheim – In der Corona-Verordnung des Landes ist die Öffnung der Schwimmbäder landesweit noch in der Rubrik „Nicht abschätzbar“ eingestuft.