Wiesloch (ots) – Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg wurde Haftbefehl gegen einen 40-jährigen Mann erlassen. Er steht im dringenden Verdacht seinen 8 Monate alten Sohn getötet zu haben.
Am Morgen des 22.05.2020 hatte der Beschuldigte die Polizei verständigt und mitgeteilt, dass sein Kind tot sei. Tatsächlich fanden die Beamten bei Eintreffen in der Wohnung des Beschuldigten, den Leichnam des verstorbenen Jungen vor. Da ein gewaltsamer Tod dem ersten Anschein nach nahelag, wurde dem 40-Jährigen die Festnahme erklärt.
Nachdem die Rechtsmedizin bestätigt hatte, dass es sich nicht um einen natürlichen Tod handelte, beantragte die Staatsanwaltschaft Heidelberg gegen den des Totschlags dringend verdächtigen Beschuldigten einen Untersuchungshaftbefehl, der am Samstag durch den Haftrichter erlassen wurde.
Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Heidelberg und des Dezernats Kapitalverbrechen der Kriminalpolizeidirektion Heidelberg dauern an.
Information des Jugendamtes im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis
Das Jugendamt im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis wurde durch die Polizei telefonisch über den Todesfall eines Säuglings im Rhein-Neckar-Kreis informiert.
Die Familie wurde seit der Geburt des Kindes vom Kreisjugendamt betreut. „Wir haben die Familie sowohl im Rahmen der „Frühen Hilfen“ mit einer Familienhebamme als auch mit einer sozialpädagogischen Familienhilfe unterstützt“, so die Sozialdezernentin des Rhein-Neckar-Kreises, Stefanie Jansen. Familienhilfe und Familienhebamme standen noch am Mittwoch 20.05.2020, in persönlichem Kontakt vor Ort mit dem Kindsvater.
Wie es zu dieser schrecklichen Tat kam, wird die Staatsanwaltschaft ermitteln.
Das Landratsamt kooperiert vollumfänglich mit der Kriminalpolizei.