Südpfalz: Thekenverkauf ab morgen zulässig – Landräte und Oberbürgermeister begrüßen Regelungen der 8. Corona-Bekämpfungsverordnung

Essen in Pfälzerwaldhütte (Foto: Reinhard Schnell)
Essen in Pfälzerwaldhütte (Foto: Reinhard Schnell)

Landau / Germersheim / Pirmasens – Ab Mittwoch, 27. Mai 2020, gilt in Rheinland-Pfalz eine neue Verordnung im Kampf gegen das Corona-Virus. Landrätin Dr. Susanne Ganster (Südwestpfalz), die Landräte Dr. Fritz Brechtel (Germersheim) und Dietmar Seefeldt (Südliche Weinstraße) sowie Oberbürgermeister Thomas Hirsch (Landau) begrüßen, dass mit der 8. Corona- Bekämpfungsverordnung nun auch die Bar- und Thekenbereiche für den Verkauf und die Abgabe von Speisen und Getränken geöffnet werden können.

„Wir danken der Landesregierung, dass die bisherige Haltung nochmals überdacht und insbesondere die Sinnhaftigkeit in der Gleichbehandlung der Gastronomie erkannt und eingesehen wurde. Die Öffnung ist natürlich auch im Sinne unserer Bürgerinnen und Bürger sowie Gäste unserer schönen Region. Es war nicht plausibel, weshalb der Thekenverkauf (Selbstbedienung) in der vorherigen Verordnung nicht zulässig war“, so Landrätin Dr. Ganster, die Landräte Dr. Brechtel und Seefeldt sowie Oberbürgermeister Hirsch.

Bereits Mitte Mai haben sich die politisch Verantwortlichen aus den Landkreisen Südwestpfalz, Germersheim, Südliche Weinstraße und der Stadt Landau mit einem Schreiben an die Landesregierung gewandt und gefordert, landesweit einfache, klare und faire Regelungen zur Gleichbehandlung zu schaffen: „Wir sind nun froh über die neuen einheitlichen Regelungen der 8. CoBeLVO, die zur Gleichbehandlung in der Gastronomie und zum Schutz von Existenzen dringend notwendig waren.“ Es sei nicht nachvollziehbar gewesen, dass nach der 7. Corona- Bekämpfungsverordnung Gaststätten, Restaurants und Kneipen mit Bedienung an Tischen wieder öffnen durften und dass bei Eisdielen, Bäckereien, Metzgereien und anderen Verkaufsständen über die Theke verkauft werden durfte, nicht jedoch in Gaststätten oder Pfälzerwaldhütten. „Die Hütten- und Gaststättenkultur in unserer Region ist etwas Besonderes und ein wichtiger Teil der touristischen Infrastruktur, unserer Lebenskultur, unserer Identität und Teil unseres Selbstverständnisses. Gerade die Hütten, die oft von Ehrenamtlichen betrieben werden, haben Ideen und Konzepte entwickelt, die den hygienerechtlichen Anforderungen entsprechen und nun Anwendung finden können. Beispiele, wie diese Maßnahmen aussehen können, hatten wir längst gegenüber dem Land kommuniziert.“

Die Kreischefs und der Stadtchef haben in ihrem Schreiben grundsätzlich darauf hingewiesen, dass in Rheinland-Pfalz mit verschiedensten Maßnahmen erfolgreich gegen die Ausbreitung des Coronavirus gekämpft werde. Die Bürgerinnen und Bürger, aber auch Unternehmen, Selbstständige, Handel, Gastgewerbe etc. trügen unter Gefährdung ihrer wirtschaftlichen Existenz durch Einhaltung der beschlossenen Beschränkungen dazu bei. Auch Landrätin Dr. Ganster, die Landräte Dr. Brechtel und Seefeldt sowie Oberbürgermeister Thomas Hirsch erachten ein an die Infektionslage angepasstes Vorgehen nach wie vor als zielführend und sinnvoll: „Es war jedoch überfällig, die Gleichbhandlung der Gastronomie in den Blick zu nehmen. Die Einhaltung der strengen Hygienemaßnahmen ist auch dort selbstverständlich und umsetzbar, wie die Beispiele der Eisdielen, Bäckereien und Metzgereien zeigen“, betonen die Verwaltungschefs.


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