Grünstadt: Neue Besuchsmöglichkeiten im Kreiskrankenhaus Grünstadt ab dem 02.06.2020

Kreiskrankenhaus Grünstadt (Foto: Helmut Dell)
Kreiskrankenhaus Grünstadt (Foto: Helmut Dell)

Grünstadt – Ab Dienstag, 02.06.2020 darf jeder Patient von einer Person einen ein- stündigen Besuch pro Tag empfangen. Der Personenkreis der Besucher beschränkt sich gemäß der 8. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (CoBeLVO) vom 25. Mai 2020 auf z.B. Eltern, die ihr minderjähriges Kind besuchen sowie Ehegatten, Lebenspartner, Verlobte, nahe Angehörige oder nahestehende Personen.

Ausgenommen von der neuen Besuchsregelung sind die Bereiche, wo COVID-19-Patienten oder -Verdachtsfälle behandelt werden. Auf diesen Stationen gilt weiterhin ein Besuchsverbot. Nur in wenigen Ausnahmesituationen, z.B. zur Begleitung von Geburten oder der Begleitung von Schwerkranken oder Sterbenden, wird in Abstimmung mit den Ärzten oder Pflegekräften der Station auch in diesen Bereichen der Besuch ermöglicht.

Weiterhin ausgenommen von der Besuchsregelung sind Besucher, die selbst eine COVID-19-Erkrankung oder in den letzten 4 Wochen Kontakt mit einer an COVID-19 erkrankten Person hatten oder an akuten Erkältungssymptomen leiden.

Um den Besucherstrom bestmöglich zu regeln ist es notwendig, dass der Patient Besucher mindestens 1 Tag vor dem Besuch bis 16.00 Uhr auf der Station ankündigt. Der Besucher stimmt die Besuchstage und die Uhrzeit mit dem Patienten ab. Der Besuch sollte in der Zeit von 15:00 Uhr bis 19:00 Uhr erfolgen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass nur Besuchern die angemeldet wurden Zutritt ins Kreiskrankenhaus gewährt wird.

Vor dem Betreten des Kreiskrankenhauses wird jeder Besucher über das hygienisch korrekte Verhalten informiert. Zudem müssen Besucher einen Besucherfragebogen ausfüllen, in dem Kontaktdaten, der Gesundheitszustand und mögliche Kontakte zu COVID-19-Infizierten abgefragt werden. Bei der Zutrittskontrolle wird die Körpertemperatur gemessen und notiert. Sie bekommen als Besucher am Eingang des Kreiskrankenhauses einen Mund-Nasen-Schutz ausgehändigt. Diesen müssen Sie während des gesamten Aufenthalts im Kreiskrankenhaus tragen. Diese Maßnahmen dienen dem Infektionsschutz und einer möglichen Nachvollziehbarkeit von Infektionsketten.


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