MANNHEIM – Das Ermittlungsverfahren gegen zwei Polizeibeamte des Polizeipräsidiums Mannheim, die am 15.12.2019 bei einem Einsatz im Mannheimer Stadtteil Waldhof Schüsse abgaben, wurde nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt.
Nach dem Ergebnis der Ermittlungen handelten die Beamten in Notwehr (§ 32 StGB) und ihr Verhalten erfüllte im Übrigen auch die polizeirechtlichen Voraussetzungen für einen Schusswaffengebrauch (§§ 52 ff. Polizeigesetz Baden-Württemberg).
Nach den Ermittlungen, die auf Polizeiseite von Beamten des Polizeipräsidiums Karlsruhe durchgeführt wurden, hat sich das tragische Geschehen im Wesentlichen wie folgt zugetragen:
Die beiden uniformierten Polizeibeamten des Polizeipräsidiums Mannheim trafen am Morgen des 15.12.2019 zusammen mit dem Rettungsdienst in der Wohnung der Familie des später verstorbenen 44-jährigen Mannes ein, der sich zu diesem Zeitpunkt ruhig verhielt, aber in einem psychisch angespannten Zustand befand. Nach Durchführung einer Blutzuckermessung durch den Rettungsdienst im Wohnzimmer begab sich der 44-Jährige in die Küche, angeblich um sich etwas zu trinken zu holen. Er kehrte dann aber mit einem Küchenmesser mit Wellenschliff und einer Klingenlänge von 18 Zentimetern bewaffnet wieder zurück. Daraufhin zogen die beiden Polizeibeamten ihre Dienstwaffen. Sodann ging der 44-Jährige, das Messer vor sich haltend, auf die Beamten und die beiden anwesenden Rettungssanitäterinnen zu und brachte sich selbst mit dem Messer eine blutende Halswunde bei. Die Rettungssanitäterinnen flüchteten daraufhin auf den an das Wohnzimmer angrenzenden Balkon im 3. Stock, da der Weg zur Wohnzimmertür durch den 44-Jährigen verstellt war und keine andere Ausweichmöglichkeit bestand. Die Beamten forderten den 44-Jährigen zunächst ruhig und dann lautstark auf, das Messer fallen zu lassen.
Als der 44-Jährige mit dem Messer weiter auf die Beamten zuging, gab einer der Beamten einen Schuss auf dessen Oberschenkel ab, welcher diesen streifte. Als sich der 44-Jährige mit dem erhobenen Messer noch weiter genähert hatte, feuerte jeder der Beamten einen Schuss ab, von dem einer den Oberkörper des 44-Jährigen traf. Der andere Schuss verfehlte den 44-Jährigen. Zum Zeitpunkt der letzten Schussabgabe war der 44-Jährige allenfalls noch 1,2 Meter von den Beamten entfernt, die ohne weitere Rückzugsmöglichkeit in der Ecke des Wohnzimmers standen. Der 44-Jährige verstarb trotz fortlaufender Reanimation rund eine Stunde später im Krankenhaus infolge des Schusses in den Oberkörper.