Rheinland-Pfalz: Proben von Chören und Blasorchestern im Freien ab 10. Juni 2020 wieder möglich

Symbolbild Musikverein Blasorchester Tuba (Foto: Holger Knecht)
Symbolbild Musikverein Blasorchester Tuba (Foto: Holger Knecht)

Mainz – Ministerpräsidentin Malu Dreyer und die Vertreter der kommunalen Spitzen gaben diese Woche bekannt, dass Proben von Chören und Blasorchestern im Freien ab dem 10. Juni in Rheinland-Pfalz unter strengen Hygieneauflagen wieder möglich sein werden.

In einer Telefonkonferenz tauschte sich gestern Denis Alt, Staatssekretär im Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur, mit dem Präsidium des Landesmusikrats Rheinland-Pfalz zum vorgeschlagenen Hygienekonzept des Chorverbands aus. Das Konzept sieht vor, das Chorproben unter Einhaltung von drei Metern Mindestabstand möglich zu machen.

„Rheinland-Pfalz ist ein Chor-Land. Das Singen bewegt die Massen und ist eine der frühesten Kulturtechniken. Ich freue mich, dass wir mit dem vorgelegten, anspruchsvollen Hygienekonzept eine gute Basis gefunden haben, das Proben im Freien wieder möglich zu machen und den Gesundheitsschutz verantwortungsvoll einzuhalten. Die weiterhin niedrigen Infektionszahlen lassen uns diesen Schritt gemeinsam gehen“, so Staatssekretär Denis Alt. „Wir bleiben wie bisher im engen Austausch mit dem Landesmusikrat. Bei den schrittweisen Lockerung steht der Gesundheitsschutz der Menschen für die rheinland-pfälzische Landesregierung an erster Stelle.“

Der Landesmusikrat begrüßt die vorsichtige Öffnung für Proben von Chören und Blasorchestern im Freien. Hierzu Landesmusikrats-Präsident Peter Stieber: „Wir sehen hier einen wichtigen Schritt auf dem Weg zur ‚musikalischen Normalität‘ und dem lange herbeigesehnten gemeinsamen Musizieren. Die rund 4.000 Chöre und Instrumentalvereine des Landes werden selbstverständlich auch die Abstands- und Hygieneverordnungen strengstens beachten. Die Musik des Landes hat ein wichtiges Etappenziel erreicht.“

Weitere Lockerungen werden ab dem 10. Juni greifen: So muss bei Außenveranstaltungen und Veranstaltungen im Innenraum, wie bei Gottesdiensten sowie in Theatern und Kinos, eine Mund/Nasen-Maske am Sitzplatz nicht mehr getragen werden. Die neuen Regelungen werden in der neunten Coronabekämpfungsverordnung festgeschrieben, die zum 10. Juni gültig werden wird.


An der Telefonkonferenz mit dem Kulturministerium nahmen folgende Vertreterinnen und Vertreter des Landesmusikrats teil:

  • Peter Stieber, Präsident des Landesmusikrats Rheinland-Pfalz
  • Markus Graf, Vizepräsident des Landesmusikrats und Geschäftsführender Vorsitzender Landesarbeitsgemeinschaft Rock&Pop Rheinland-Pfalz
  • Bernhard Welsch, Vizepräsident des Landesmusikrats und Vizepräsident a.D. Landesmusikverband Rheinland-Pfalz
  • Karl Wolff, Vizepräsident des Landesmusikrats und Präsident des Chorverbands Rheinland-Pfalz
  • Etienne Emard, Geschäftsführer des Landesmusikrats Rheinland-Pfalz