Mainz – Das rheinland-pfälzische Gesundheitsministerium hat vergangene Woche die neunte Corona-Bekämpfungsverordnung veröffentlicht. Sie ermöglicht ab dem 10. Juni 2020 den öffentlichen Auftritt von Blasorchestern unter strengen Hygiene- und Sicherheitsauflagen. Auch ist das Proben von Blasorchestern und Chören im Freien wieder möglich. In Ausnahmefällen ist ein Proben in geeigneten Räumlichkeiten bei regelmäßiger Lüftung möglich.
„Wir hatten gute Gespräche mit den Verbänden. Wir waren uns einig, dass unsere große und vielfältige Chor- und Musikvereinsszene Möglichkeiten braucht, ihre Arbeit wieder aufzunehmen. Das Infektionsgeschehen in Rheinland-Pfalz lässt dies inzwischen wieder zu. Aber wir müssen weiterhin strenge Hygiene- und Sicherheitsauflagen einhalten. Ich bin froh, dass auf Grundlage der Gespräche mit dem Landesmusikrat und dem Chorverband nun das Proben für Chöre und der Auftritt von Blasorchestern wieder möglich ist“, so Denis Alt, Staatssekretär im Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur.
Der Gesangsunterricht an Musikschulen wird ebenfalls ab heute, 10. Juni, unter Einschränkungen wieder erlaubt. So wird der Einzelunterricht unter Einhaltung von einem Abstand von sechs Metern wieder möglich. Entsprechend der Regelung für die Laienmusik, können Proben von Chören und Blasorchestern auch im Freien durchgeführt werden.
Bereits seit dem 25. Mai können Laienensembles, z.B. Rock- oder Jazzbands, unter Berücksichtung der Regelungen für Veranstaltungen und ohne den Einsatz von Chormusik und Instrumenten mit verstärktem Aerosolausstoss, z.B. Blasmusik, wieder öffentlich auftreten.