Neustadt: SGD Süd – Zielabweichungsbescheid gibt grünes Licht für EDEKA-Erweiterung in Hochstadt

Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd in Neustadt an der Weinstraße
Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd in Neustadt an der Weinstraße

Neustadt an der Weinstraße – Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (SGD Süd) hat in einem Zielabweichungsverfahren für die Flächennutzungsplanänderung der Verbandsgemeinde Offenbach an der Queich und die Änderung des Bebauungsplans „Im Kirchacker“ der Gemeinde Hochstadt Abweichungen vom raumordnerischen Ziel des Zentralitätsgebots zugelassen.

„Diese Zulassung ist nur unter bestimmten Nebenbestimmungen möglich“, so SGD Süd Präsident Prof. Dr. Hannes Kopf. So nennt Kopf, dass die Gesamtverkaufsfläche im Bebauungsplan auf maximal 1 250 Quadratmeter zu begrenzen ist. Auch ist durch geeignete Festsetzungen zu gewährleisten, dass im übrigen Geltungsbereich weiterer Einzelhandel ausgeschlossen wird. Der Bereich des EDEKA-Lebensmittelmarktes muss im Bebauungsplan als Sondergebiet festgesetzt werden.

Der Vorhabenbereich des EDEKA-Marktes ist unter dem Aspekt der wohnungsnahen Versorgung der Bevölkerung als Bestandsstandort festzulegen.

Die Verbandsgemeinde Offenbach an der Queich beabsichtigt, die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung des vorhandenen Lebensmittelmarktes der Firma EDEKA zu schaffen. Die Verkaufsfläche des EDEKA-Marktes soll von 800 Quadratmetern auf insgesamt 1 250 Quadratmeter erweitert werden.

Diese Flächenerweiterung soll durch einen Anbau an das Bestandsgebäude erfolgen. Der Markt befindet sich am südöstlichen Siedlungsrand der Gemeinde Hochstadt.


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