BAB 650 (ots) – Am 18.06.2020, um 8.40 Uhr, stellte eine Funkstreife der Polizeiautobahnstation Ruchheim auf der A650 einen BMW fest. Diesen wollten die Polizisten einer allgemeinen Verkehrskontrolle unterziehen. Auf die Anhaltesignale des Polizeiautos reagierte der BMW-Fahrer zunächst nicht.
Er beschleunigte seinen Wagen und fuhr an der Anschlussstelle Ruchheim von der Autobahn ab. Nach einer kurzen Nachfahrt hielt der Wagen schließlich in der Ortsmitte von Ruchheim an. Obwohl der Fahrer den Polizisten zunächst einen falschen Namen angab, gelang es schnell festzustellen, dass gegen den 35-Jährigen ein Haftbefehl bestand, er nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis war und er zum Zeitpunkt der Kontrolle unter Drogeneinfluss stand. Wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis wurde ein Strafverfahren eingeleitet. Bezüglich der Fahrt unter Drogeneinfluss wurde dem 35-Jährigen eine Blutprobe entnommen und ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Den Haftbefehl konnte er durch Zahlung der Geldstrafe von 1.500 Euro erledigen. Da der Tatverdächtige bereits mehrfach wegen gleichgelagerter Verkehrsdelikte in Erscheinung getreten war, wurde er dem Haftrichter beim Amtsgericht Frankenthal vorgeführt. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Frankenthal ordnete dieser die Untersuchungshaft des 35-Jährigen an, welche unter Anordnung von Meldeauflagen außer Vollzug gesetzt wurde. Der Tatverdächtige muss sich von nun an dreimal wöchentlich bei der Polizeidienststelle melden.