Heidelberg – 22.06.2020 – News, Termine, Kulturelles, Politik und Wissenswertes.
Ab 29. Juni können alle Kinder wieder regelmäßig in die Grundschule – Rückkehr zu einem „Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen“
Ebenso wie die Kitas sollen ab Montag, 29. Juni 2020, auch die Grundschulen in Baden-Württemberg zu einem sogenannten „Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen“ zurückkehren. Das hat die Landesregierung vergangene Woche bekanntgegeben. Grundlage dafür sind die Ergebnisse einer wissenschaftlichen Studie der vier baden-württembergischen Universitätskliniken zum Infektionsgeschehen bei Kindern. Konkret heißt das für Heidelberg: alle Kinder der 18 Grundschulen, der drei Grundstufen der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) und Schulkindergärten sowie der Grundschulförderklassen und Vorbereitungsklassen im Primarbereich können wieder regelmäßig ihre Schule besuchen. Täglich gibt es Präsenzunterricht mit vier Zeitstunden und verlässlichem Stundenplan. Schulen können Unterricht und Lernzeit sowie Betreuung individuell organisieren. Der Unterrichtsbeginn erfolgt gestaffelt. Zeitversetzt gibt es Bewegungspausen.
Für den Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen gelten besondere Regeln: So müssen beispielsweise die jeweiligen Gruppen oder Klassen untereinander bleiben und dürfen sich nicht vermischen, auch nicht in den Pausen. Auf Abstandsgebote im Klassenraum wird verzichtet, Hygieneregeln gelten weiterhin. Eltern, die nicht wollen, dass ihr Kind am Präsenzunterricht teilnimmt, können dies der Schule formlos mitteilen. Außerdem können Eltern ihr Kind aufgrund einer relevanten Vorerkrankung unbürokratisch von der Teilnahme am Unterricht entschuldigen.
Betreuung nach dem Unterricht
Das kommunale Betreuungsangebot außerhalb des verlässlichen Unterrichts an der Grundschule erfolgt durch päd-aktiv e.V. entsprechend der Betreuungsverträge der Eltern mit dem Verein. Die bisherige Notbetreuung an den Grundschulen, die über die Corona-Verordnung des Landes für bestimmte Bedarfs- und Berufsgruppen geregelt war, entfällt.
Weiterführende Schulen
Im Sekundarbereich (weiterführende Schulen ab Klasse 5) gibt es weiterhin ausschließlich den rollierenden Fern- und Präsenzunterricht. Ausgenommen sind die Prüfungsjahrgänge und Vorprüfungsjahrgänge. Für die Klassenstufen 5 bis 7 gibt es nach wie vor eine Notbetreuung, die in der Corona-Verordnung des Landes geregelt ist.
Infos zum Regelbetrieb und zur Betreuung an Grundschulen
Detaillierte Infos zum Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen gibt es auf der Internetseite des Kultusministeriums Baden-Württemberg unter www.km-bw.de.
Infos zur Betreuung an den Heidelberger Grundschulen gibt es bei päd-aktiv unter www.paed-aktiv.de.
Städtischer GVD geht noch konsequenter gegen sicherheitsgefährdende Falschparker vor – Gemeinderat stimmt neuem Abschleppvertrag zu / Neue Kontaktstelle für Anwohnerinnen und Anwohner
Fahrzeuge, die ordnungswidrig und verkehrsgefährdend parken, sind häufig ein Sicherheitsrisiko für alle Verkehrsteilnehmer. Um die Verkehrssicherheit zu verbessern, geht die Stadt Heidelberg seit einigen Monaten noch konsequenter gegen das Falschparken vor. Und setzt dafür auf den direkten Draht zu Anwohnerinnen und Anwohnern: Diese können jetzt über eine neue zentrale Kontaktstelle unter anderem auf Falschparker hinweisen, die die Verkehrssicherheit gefährden. Unter den Telefonnummern 06221 58-30520 und 58-30523 sowie per E-Mail an verkehrsueberwachung@ heidelberg.de können Bürgerinnen und Bürger unter Angabe von Ort und Datum sowie ihrer Kontaktdaten direkt den städtischen Gemeindevollzugsdienst (GVD) kontaktieren.
„Die Verkehrssicherheit hat für uns oberste Priorität. Deshalb möchten wir künftig schneller vor Ort sein, um zu helfen. Und dafür wollen wir einen guten Kontakt zu Anwohnerinnen und Anwohnern aufbauen. Sie können uns von Situationen berichten, die ihrer Meinung nach akut die Verkehrssicherheit beeinträchtigen. Wir kommen dann vor Ort und prüfen das“, sagt Bodo Bösenecker, seit Oktober 2019 Leiter des GVD. Eines seiner zentralen Anliegen ist, mehr Bürgernähe zu schaffen.
Zahl der Abschleppungen ist stark angestiegen
Der städtische GVD kontrolliert den ruhenden Verkehr und ergreift im Falle eines Verstoßes die nötigen Maßnahmen. Das konsequente Abschleppen ist ein wichtiger Baustein, um das Parken auf Geh- und Radwegen, vor Feuerwehrzufahrten, auf Schwerbehindertenparkplätzen sowie im Fünf-Meter-Bereich vor Einmündungen und Kreuzungen zu verhindern. Das belegen die jüngsten Zahlen: So wurden von Januar bis Mai 2020 insgesamt 389 Fahrzeuge, die eine Verkehrsgefährdung darstellten, im Heidelberger Stadtgebiet abgeschleppt – eine Zunahme von 146 Prozent im Vergleich zum Zeitraum des Vorjahres. Hintergrund für die Zunahme ist, dass das Augenmerk verstärkt auf die Gewährleistung der Verkehrssicherheit gerichtet ist und daher verschärft gegen Falschparker vorgegangen wird – für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger.
Gemeinderat stimmt neuem Rahmenvertrag zu
Der Gemeinderat stimmte in seiner Sitzung am 18. Juni 2020 einem neuen Rahmenvertrag mit einem Dienstleister für die Durchführung von Abschleppaufträgen auf öffentlichen Verkehrsflächen in Heidelberg zu. Der neue Rahmenvertrag gilt vom 1. August 2020 bis 30. Juni 2023. Je nach Uhrzeit und Vorgang werden zwischen 142,80 Euro und 357 Euro je Fahrzeug in Rechnung gestellt, zuzüglich einer Verwahrungspauschale in Höhe von 10 Euro je Fahrzeug pro Tag sowie einer einmaligen Verwaltungsgebühr in Höhe von 48 Euro. Diese Preise gelten bereits seit dem 1. Mai 2020. Sie waren zuletzt im September 2013 angepasst worden und liegen nunmehr auf Bundesniveau.
Bund hat Bußgelder erhöht
Bei weiteren Bußgeldern setzen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des städtischen GVD seit 1. Mai 2020 die Vorgaben des Bundes um. Dieser hat in seiner Novelle der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) vom 28. April 2020 erhöhte Geldstrafen erlassen, insbesondere für das verbotswidrige Parken auf Geh- und Radwegen sowie das nunmehr unerlaubte Halten auf Schutzstreifen sowie das Parken und Halten in zweiter Reihe. Für diese Verkehrsverstöße wurden die Geldbußen von bislang ab 15 Euro auf bis zu 110 Euro erhöht. Die Geldbuße für das rechtswidrige Parken an engen oder unübersichtlichen Straßenstellen wurde von 15 auf 35 Euro angehoben. Der allgemeine Halt- und Parkverstoß wird jetzt statt bis zu 15 Euro mit einer Sanktion bis zu 25 Euro geahndet. Bei schwereren Verstößen ist darüber hinaus jetzt der Eintrag eines Punktes in das Fahreignungsregister vorgesehen.
Bahnstadt hat 5.000er Marke überschritten – Stadtteil wächst kontinuierlich / Neuer Wohnraum im Bau
Die Heidelberger Bahnstadt hat die 5.000er Marke überschritten. Ende April 2020 lebten dort 5.160 Menschen. Jede fünfte Bewohnerin, jeder fünfte Bewohner des familienfreundlichen Stadtteils ist jünger als 18 Jahre. Zu diesem Ergebnis kommt eine Auswertung der Stadt Heidelberg. Der neue Stadtteil Bahnstadt ist in den vergangenen Jahren stets kontinuierlich gewachsen. Auch 2020 haben dort schon mehr als 300 Menschen ein neues Zuhause gefunden. 2018 und 2019 waren es insgesamt rund 1.000 neue Bewohnerinnen und Bewohner. Etwa 60 Prozent sind von außerhalb Heidelbergs zugezogen – Menschen, die die Stadt Heidelberg aufgrund des zusätzlichen Wohnraums in der Bahnstadt als neue Einwohnerinnen und Einwohner gewinnen konnte. Bei Fertigstellung sollen rund 6.800 Menschen in der Bahnstadt leben.
Zahlreiche neue Bahnstädterinnen und Bahnstädter zogen in die Wohnungen, die über den Geschäften des neuen Einkaufszentrums „Westarkaden Heidelberg“ liegen. Im April und Mai 2020 standen dort rund 210 weitere Wohnungen zur Verfügung. Insgesamt befinden sich in den Westarkaden knapp 300 Wohnungen zwischen 30 und 146 Quadratmetern, die von Singles, Paaren und Familien genutzt werden können. Weiterer Wohnraum steht seit 2019 mit dem „Meilen.Stein“ – zwischen Langer Anger, Grüne Meile und Gadamerplatz – zur Verfügung. Die Wohnungen werden über die städtische Wohnungsbaugesellschaft GGH vermietet.
Weiterer neuer Wohnraum entsteht derzeit unter anderem im östlichen Teil der Bahnstadt: 2019 wurden Baugenehmigungen für mehr als 120 Wohnungen erteilt. 105 Mietwohnungen mit etwa 8.000 Quadratmetern Wohnfläche werden im Quartier am Europaplatz, angrenzend an den Hauptbahnhof, zu finden sein. Knapp 20 Prozent der Wohnfläche werden als geförderte Wohnungen angeboten. Die Vermietung soll voraussichtlich 2021 beginnen. Insgesamt stehen in der Bahnstadt rund 192.000 Quadratmeter Wohnfläche zur Verfügung.
Stadt Heidelberg weitet Onlinedienste aus
Die Heidelberger Bürgerinnen und Bürger können viele Dienstleistungen der Stadt online nutzen – jetzt hat das Bürger- und Ordnungsamt sein Serviceangebot erweitert:
Wohnungsgeberbestätigung: Bei Bezug einer Wohnung muss der Wohnungsgebende der Mieterin oder dem Mieter eine entsprechende Bestätigung ausstellen. Diese kann jetzt auch online abgegeben werden. Die bisherige Mitteilung in Papierform entfällt bei der Online-Abgabe.
Meldebescheinigung: Ab sofort kann zudem eine Meldebescheinigung online beantragt werden. Die Gebühr in Höhe von 10 Euro wird wahlweise über Giropay, paydirekt oder Kreditkarte bezahlt. Die Meldebescheinigung wird per Post verschickt.
Die beiden neuen Online-Dienste stellt das Serviceportal Baden-Württemberg zur Verfügung. Diese können nach der Registrierung in Anspruch genommen werden. Sie sind zu finden unter www.heidelberg.de/formulare > Adressauskunft und Wohnen.
Die Stadt Heidelberg bietet viele weitere Service-Angebote online an. Auf diese Weise können Behördengänge rund um die Uhr erledigt werden. Die Online-Formulare helfen dabei, die Bearbeitungszeit abzukürzen und ersparen den Bürgerinnen und Bürgern den Weg ins Bürgeramt.
Selbstverständlich bleibt der Vor-Ort-Service der Bürgerämter weiterhin erhalten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Heidelberg stehen für Meldeangelegenheiten, Pässe und Ausweise, Kfz-Angelegenheiten, Wohnberechtigungsbescheinigungen, Betreuungsgutscheine, Bestellung standesamtlicher Urkunden und vieles mehr zur Verfügung. Allerdings stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wegen der Coronavirus-Pandemie nicht wie gewohnt zur Verfügung, sondern in den Außenstellen – mit Ausnahme des Bürgeramts Mitte – nur nach telefonischer Terminvereinbarung. Nur so können die Hygiene- und Abstandsregeln eingehalten werden.