Verkehrsunfall II mit Personenschaden
Sprendlingen, L415, 21:01 Uhr. Ein 23-jähriger befuhr gemeinsam mit seiner 17-jährigen Begleiterin am vergangenen Abend mit seinem Motorrad die L415, die sogenannte Motorradstrecke; aus Sprendlingen Richtung Ober-Hilbersheim. Er beschleunigte seine R1 Yamaha stark, um einen sogenannten beeindruckenden „Wheelie“ (auf dem Hinterrad) zu fahren. Dabei verlor er die Kontrolle über sein Gefährt, kam mitsamt Motorrad und Begleitung zu Fall und schlitterte nach rechts von der Fahrbahn ab. Beide Personen wurden schwer verletzt. Ein Rettungshubschrauber flog eine Person in ein Krankenhaus, die zweite Person wurde mit einem Rettungswagen in ein Krankenhaus eingeliefert. Es stellte sich heraus, dass das Kraftrad nicht zugelassen war. Entsprechende Ermittlungsverfahren wurden eingeleitet.
Verkehrsunfall nur Sachschaden
Sprendlingen, 23.06., L415, 14:00 Uhr. Eine 87-jährige Fahrerin befuhr mit ihrem Mercedes-Benz die L415 in Fahrtrichtung Ober-Hilbersheim; kam nach einer Linkskurve von der Fahrbahn links ab und kollidierte mit der dortigen Leitplanke. Durch den Aufprall war das Fahrzeug nicht mehr einsatzfähig. Sachschaden entstand außerdem an zwei Schutzplankenelementen. Der Fahrerin geht es gut, sie blieb unverletzt.
Verstoß gegen das Waffengesetz
Münster-Sarmsheim, Löhrstraße, 24.06., 02:35 Uhr. Ein Zeuge meldete Schussgeräusche in seiner Straße; außerdem hatte jemand den Außenspiegel eines Transporters beschädigt. Bei der Kontrolle konnten zwei Tatverdächtige in der Rheinstraße ausgemacht werden, welche für die Polizisten keine Unbekannten waren. Der 18-jährige Heranwachsende, welcher sprunghaft im Denkablauf und alkoholisiert war, gab zu, eine Pistole zu haben. Bei der darauffolgenden Durchsuchung wurden bei ihm neben einer Schreckschusswaffe noch ein Messer entdeckt. Sein minderjähriger Begleiter (17) war unbewaffnet.
Fahren ohne Fahrerlaubnis
Bingen, 23.06., Rupertusstraße, 22:24 Uhr. Eine Anwohnerin meldete ein auffällig durch die Straße kreuzendes Audi-Fahrzeug mit KL-Kennung. Bei der Verkehrskontrolle vor Ort stellte sich heraus, dass gegen den 34-jährigen Fahrer eine sofortige Entziehung der Fahrerlaubnis angeordnet worden war. Ein Ermittlungsverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis wurde eingeleitet.
Urlaubszeit ist Einbruchszeit
Mainz (ots) – Verbraucherzentrale und Landeskriminalamt geben Tipps zum Schutz
vor Einbrechern
- Verbraucher sollten keine Hinweise auf ihre Abwesenheit
hinterlassen - Keine Urlaubsposts in sozialen Netzwerken veröffentlichen
- Die Polizei berät zum Einbruchschutz der eigenen vier Wände
Die Schulferien in Rheinland-Pfalz stehen vor der Tür und trotz der
pandemiebedingten Reisebeschränkungen ist ein Sommerurlaub innerhalb von
Deutschland schon länger wieder planbar. Der ersehnte Urlaub im europäischen
Ausland rückt für viele Menschen ebenfalls in greifbare Nähe. Damit nach dem
Urlaub keine böse Überraschung droht, sollten angehende Urlauber Einbrechern
keine Hinweise auf ihre Abwesenheit hinterlassen. Denn ein offensichtlich
leerstehendes Haus oder ein öffentlicher Urlaubspost in den sozialen Medien
können eine Einladung für „ungebetene Gäste“ sein.
Zwar ist in Rheinland-Pfalz die Anzahl der Wohnungseinbrüche rückläufig, doch
damit das so bleibt, sollte der Einbruchschutz nicht vernachlässigt werden. Denn
Einbrecher suchen immer den leichtesten Weg. Innerhalb weniger Minuten
entscheidet der Täter, ob er einsteigt oder nicht. So können schon einfache
Präventionsmaßnahmen einen Einbruch verhindern.
Das Landeskriminalamt und die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz haben in ihrer
Reihe „Genug Betrug“ die wichtigsten Tipps zur „Urlaubsvorbereitung“
zusammengefasst, damit Einbrecher erst gar keine Chance haben:
- Alle Fenster und Türen schließen, bevor die Wohnung bzw. das
Haus verlassen wird.
Gegebenenfalls lohnt es sich auch, über einbruchsichere Beschläge und Schlösser
nachzudenken. Oftmals bleibt es nur beim Einbruchsversuch, weil die Täter an
technischen Sicherungen von Türen und Fenstern scheitern.
- Das Zuhause sollte auch während einer Abwesenheit bewohnt
wirken! Zeitschaltuhren steuern die Beleuchtung, Nachbarn können
die Briefkästen regelmäßig leeren sowie Rollläden öffnen und
schließen. - Auch wenn es lockt, über Facebook oder andere soziale Medien die
Urlaubsgeschichten zu teilen: Urlauber sollten von öffentlich
zugänglichen Posts absehen. Denn diese sehen nicht nur Familie
und Freunde, sondern vielleicht auch die potenziellen
Einbrecher.
Doch nicht nur in der Ferienzeit sollten Eigentümer und Mieter auf eine sichere
Wohnung achten. Die Polizei Rheinland-Pfalz rät deshalb, unabhängig von der
Fahrt in den Urlaub zur richtigen Sicherung der Wohnung oder des eigenen Hauses
- und das bedeutet neben einem sicherheitsbewussten Verhalten auch auf eine
individuell angepasste Sicherungstechnik zu setzen.
Für Informationen rund um den Einbruchschutz stehen die polizeilichen
Beratungsstellen in Rheinland-Pfalz zur Verfügung. Die Fachberater erstellen
kostenfrei eine Schwachstellenanalyse und geben darauf aufbauend Empfehlungen
zum Thema Einbruchschutz für das Zuhause. Weitere Informationen unter: https://www.polizei.rlp.de/de/aufgaben/praevention/kriminalpraevention/einbruchschutz/wer
-hilft-mir/.
Hilfreiche Informationen bieten auch die Broschüre des Programms Polizeiliche
Kriminalprävention „Sicher wohnen“ (abrufbar unter
https://www.polizei-beratung.de/medienangebot/detail/1-sicher-wohnen/) sowie die
Internetseite der Polizei unter
https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/einbruch.
Mainz – Laubenheim, Vermisster aus Hamm tot aus dem Rhein geborgen
Mainz-Laubenheim (ots) – Dienstag, 23.06.2020 14:37 Uhr – Am Dienstagnachmittag wird durch Jetski-Fahrer auf dem Rhein Höhe Laubenheim, Rheinkilometer 493, eine im Wasser treibende, leblose Person gemeldet. Kräfte der Wasserschutzpolizei und Berufsfeuerwehr Mainz konnten den Mann nur noch tot bergen. Mittlerweile steht fest, dass es sich um den 55-Jährigen handelt, der am Sonntag in Hamm, Höhe Rheinkilometer 461, in der Rhein stürzte.
Kontrollen zum Thema Ablenkung und Gurtpflicht
Rheinhessen/Alzey/Gau-Bickelheim (ots) – Mit Zielrichtung Ablenkung im
Straßenverkehr, sowie zur Überwachung der Gurt-Pflicht führten Beamte der
Polizeiautobahnstation Gau-Bickelheim am 23.6.2020 zwischen 10 und 13:30 Uhr in
Alzey in der Nähe der Anschlussstelle zur A 61 Kontrollen durch. Kontrolliert
wurden Kraftfahrzeuge aller Art, vom PKW bis zum LKW. Dabei wurden in 13 Fällen
wegen unerlaubter Nutzung eines Smartphones Anzeigen gefertigt, in 10 Fällen
wurde der nicht angelegte Sicherheitsgurt beanstandet. In einem Fall wurde das
zu erwartende Bußgeld in Form einer Sicherheitsleistung einbehalten, da der
Fahrer aus dem Ausland stammte, zwei Mal wurden Verstöße gegen
Ladungssicherungsvorschriften festgestellt.
Fahrerwechsel auf dem Standstreifen
Rheinhessen/Alzey/Gau-Bickelheim (ots) – Zu einem riskanten Fahrerwechsel auf
dem Standstreifen der A 61 bei Kettenheim ließ sich am 23.6.2020 gegen 13:55 Uhr
ein 23-jähriger Wormser hinreißen. Eine Streife der Polizeiautobahnstation
Gau-Bickelheim hatte sich zu einer Kontrolle entschlossen, weil sie bei dem
Fahrer feststellte, dass dieser während der Fahrt mit einem Smartphone
telefonierte. Die Streife setzte sich mit dem Bitte-Folgen-Signal vor den
Sprinter, als dieser plötzlich auf dem Standstreifen gestoppt wurde. Als die
Beamten auch anhielten, fuhr der Sprinter wieder los und an dem Streifenwagen
vorbei. Als die Beamten erneut den Sprinter überholten bemerken sie nun eine
Frau auf dem Fahrersitz. Der Sprinter wurde in Alzey einer Kontrolle unterzogen.
Der Wormser muss nun mit einer Anzeige wegen fahren ohne Fahrerlaubnis rechnen.
Eine gültige Fahrerlaubnis hatte er nämlich nicht, wie sich bei der Kontrolle
herausstellte. Die 26-jährige Frau aus Ludwigshafen verfügte über eine gültige
Fahrerlaubnis.