Neustadt an der Weinstraße – Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) hat die Frist der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Lärmaktionsplanung um vier Wochen bis zum 30. Juni 2015 verlängert. In dem Prozess haben Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, sich zu ihrer persönlichen Lärmsituation zu äußern.
Eine Beteiligung ist unter www.laermaktionsplanung-schiene.de möglich. Außerdem ist das EBA per Post erreichbar: Eisenbahn-Bundesamt, Öffentlichkeitsbeteiligung Lärmaktionsplanung,
Heinemannstraße 6, 53175 Bonn.
Zum Hintergrund:
Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) ist seit dem 1. Januar 2015 für die Lärmaktionsplanung an den Haupteisenbahnstrecken des Bundes außerhalb von Ballungsräumen zuständig. Das EBA will den ersten bundesweiten Lärmaktionsplan bis Mitte 2016 erstellen. Die Öffentlichkeit hat im Rahmen der Lärmaktionsplanung die Möglichkeit, an einer zweistufigen Öffentlichkeitsbeteiligung teilzunehmen und an der Erstellung des Lärmaktionsplans mitzuwirken.
Die bundesweite Lärmaktionsplanung außerhalb der Ballungsräume umfasst rund 13.400 km Schienenstrecke und betrifft etwa 3.500 Kommunen und vier Millionen Bürger. Sie ist ein langfristiger Prozess, der in einem fünfjährigen Zyklus durchgeführt wird. Die Europäische Union verfolgt mit der EU-Umgebungslärmrichtlinie das Ziel, „schädliche Lärmbelästigungen zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu mindern“.