Grünstadt / Frankenthal – Am Mittwoch, 15.07.2020, ereignete sich gegen 08:30 Uhr ein Verkehrsunfall auf der Bundesautobahn 6 zwischen den Anschlussstellen Grünstadt und dem Autobahnkreuz Frankenthal in Fahrtrichtung Mannheim.
In Höhe des sogenannten Laumersheimer Stichs befuhr ein 47 Jahre alter Kraftfahrzeugführer den rechten Fahrstreifen der Richtungsfahrbahn Mannheim. Aufgrund einer den Witterungsverhältnissen nicht angepassten Geschwindigkeit kam der Pkw zunächst bei regennasser Fahrbahn nach rechts von der Fahrbahn ab und kollidierte mit der rechten Schutzplanke, von welcher er zurück auf die Hauptfahrbahn abgewiesen wurde. Hierbei geriet das Fahrzeug ins Schleudern und kollidierte im weiteren Verlauf mit der Mittelschutzplanke. Das verunfallte Fahrzeug kam schließlich auf dem linken Fahrstreifen entgegengesetzt zur Fahrbahn zum Stillstand. Der verantwortliche Fahrzeugführer wurde durch das Verkehrsunfallereignis leicht verletzt und wurde durch den Rettungsdienst in ein nahegelegenes Krankenhaus verbracht. Der linke der beiden Fahrstreifen musste für die Dauer der Verkehrsunfallaufnahme bis circa 10:45 Uhr gesperrt werden. Für die Arbeiten des Abschleppdienstes musste die Richtungsfahrbahn zwischenzeitlich für circa 15 Minuten voll gesperrt werden. Hierdurch bedingt kam es zu einem erheblichen Rückstau mit einer Länge von circa 5 Kilometern. Die Schadenshöhe beläuft sich auf circa 18.000 Euro.
Wenige Minuten nach dem ersten Verkehrsunfall ereignete sich in dem Verkehrsstau ein Folgeunfall. Ein 28 Jahre alter Fahrer eines Kleintransporters befuhr den rechten der beiden Fahrstreifen. Hinter diesem befand sich zeitgleich ein 39 Jahre alter Kraftfahrzeugführer mit seinem Pkw. Verkehrsbedingt musste der Fahrer des Kleintransporters sein Fahrzeug abbremsen. Aufgrund eines zu geringen Sicherheitsabstandes fuhr der 39 Jahre Fahrzeugführer auf das vorausfahrende und abbremsende Fahrzeug auf. Beide Fahrzeugführer blieben hierbei unverletzt. Die Schadenshöhe wird auf circa 500 Euro geschätzt.
Durch die Beamten der Polizeiautobahnstation Ruchheim erfolgte während der Verkehrsunfallaufnahmen die Überwachung der Rettungsgasse. Bei dieser Kontrolle wurde erfreulicherweise festgestellt, dass kein Verkehrsteilnehmer die Vorschrift zur Bildung der Rettungsgasse missachtete. Die Autobahnpolizeibeamten weisen auch mit Blick auf den Ferienreiseverkehr nochmals darauf hin, dass eine Rettungsgasse sofort zu bilden ist, wenn sich der Verkehr staut oder langsamer als Schrittgeschwindigkeit fährt.