Betrug am Geldautomat – Opfer verlieren in 2 Fällen mehrere Tausend Euro – Häufung der Fälle durch „Shouldersurfing“ im Raum Bad Kreuznach
Bad Kreuznach
Bereits am 12.07.2020 wird eine 77-jährige Rentnerin durch zwei unbekannte Männer um mehrere Tausend Euro betrogen. Sie wurde Opfer durch so genanntes „Shouldersurfing“, einer Betrugsmasche, die zurzeit vermehrt auftritt. Um 12:30 Uhr fallen der Rentnerin an einem Geldautomaten im Bad Kreuznacher Stadtgebiet während eines Abhebevorgangs zwei männliche Personen auf, welche sich merkwürdig verhalten. Wenige Tage später wird ihr durch das Bankinstitut mitgeteilt, dass ihr Konto nicht gedeckt sei und insgesamt ca. 8500EUR an verschiedenen Örtlichkeiten abgebucht worden seien. Die Frau bemerkt, dass in der Bank ihre EC-Karte ausgetauscht worden sein muss, da die im Portemonnaie befindliche Karte auf eine andere Person ausgestellt ist. Es ist davon auszugehen, dass einer der Täter die noch im Geldautomaten steckende Bankkarte der 77-Jährigen aus dem Geldautomat herausgenommen und diese mit einer falschen, zum Verwechseln ähnlich aussehenden Karte getauscht hat. Zuvor wurde dem Opfer von einem der unbekannten Täter über die Schulter geschaut und deren PIN Nummer ausgespäht. Im Nachhinein erfolgten die entsprechenden Abbuchungen.
Am 19.07.2020 wird in derselben Bank ein 67-järhiger Mann um 5000EUR betrogen. Auch er wurde Opfer der Masche „Shouldersurfing“. Gegen 15:30 Uhr wird der 67-Jährige an einem Überweisungsterminal während eines Überweisungsvorganges von zwei unbekannten Männern angesprochen, in ein Gespräch verwickelt und abgelenkt. Als der Geschädigte kurze Zeit später Bargeld abheben will, erhält er den Hinweis, dass sein Konto gesperrt ist. Er kann noch vor Ort feststellen, dass 5000EUR abgebucht wurden.
In jüngster Zeit kommt es im Bereich des Polizeipräsidiums Mainz zu einer Häufung der Fälle des sogenannten „Shouldersurfings“. Die Ermittlungen werden deshalb präsidialweit zentral durch eine Ermittlungsgruppe bei der Kriminaldirektion Mainz geführt. Bei diesem Phänomen werden die Geschädigten bei der Eingabe der PIN an einem Geldausgabeautomaten durch die Täter beobachtet. Nachdem die Täter die PIN kennen, werden die Geschädigten unter einem Vorwand angesprochen und im günstigen Moment entwenden die Täter unbemerkt die Bankkarte der Geschädigten. Im Besitz der Bankkarte steuern die Täter zeitnah den nächstgelegenen Geldausgabeautomaten an und verfügen Bargeld von dem Konto der Geschädigten. Weil die Geschädigten davon ausgehen, dass die Bankkarte in dem Geldausgabeautomaten ist, wird die Bankkarte entweder zu spät oder gar nicht gesperrt. Der Gesamtschaden der jüngst bekanntgewordenen Fälle beläuft sich nach derzeitigem Ermittlungsstand für den Bereich des Polizeipräsidiums Mainz auf nahezu 70.000.- EUR.
Die Mainzer Polizei rät: Achten sie darauf, dass Ihnen niemand zum Geldautomaten folgt oder sich unmittelbar hinter ihnen befindet, wenn Sie Ihre persönlichen Daten eingeben. Bestehen sie auf einen Sicherheitsabstand. Lassen sie Ihre EC-Karte nicht aus den Augen und nehmen sie diese direkt wieder an sich. Bewahren sie niemals ihre PIN zusammen mit ihrer EC-Karte auf. Bei dem Verdacht, dass ihre Kartendaten ausgelesen oder ihre Karte gestohlen wurde, lassen sie ihre Karte über ihre Bank oder den bundesweiten Sperrnotruf 116116 sperren und erstatten Sie sofort Anzeige bei der Polizei. Weitere Informationen zu Präventionshinweisen auch im Internet unter: https://www.polizei-beratung.de/startseite-und-aktionen/aktuelles/detailansicht/betrug-am-bankautomat/
Verkehrsunfall mit Verletzten im Begegnungsverkehr
Becherbach bei Kirn, L 182
Am 19.07.2020 gegen 10.00 Uhr befuhr der 87jährige Fahrer eines PKW VW die L182 aus Richtung Hundsbach kommend in Fahrtrichtung Becherbach bei Kirn. Der 47jährige Fahrer eines PKW BMW befuhr die L182 in entgegengesetzter Fahrtrichtung. Ersten Ermittlungen zufolge kam der 87jährige nach einer leichten Linkskurve nach links über die Fahrbahnmitte sodass es zu einem Frontalzusammenstoß beider Fahrzeuge kam. Durch die Wucht des Aufpralls kamen beide Fahrzeuge von der Fahrbahn ab und waren nicht mehr fahrbereit. Der entstandene Sachschaden beider Fahrzeuge dürfte sich auf ca. 10.000 Euro belaufen. Der Fahrer des BMW erlitt lediglich leichte Verletzungen, während der Fahrer des VW schwer, jedoch nicht lebensgefährlich verletzt wurde. Beide Fahrzeugführer wurden in ein Krankenhaus eingeliefert. Die Fahrzeuge wurden abgeschleppt. Neben der Polizei Kirn waren auch die Straßenmeisterei Kirn sowie die örtliche Feuerwehr mit insgesamt 20 Mann im Einsatz. Der Verkehr wurde örtlich umgeleitet.
Handy gestohlen – Täter wurde ermittelt
Stromberg, Am Lindchen
Am Samstagmittag kam es gegen 12:00 Uhr in einem Einkaufsmarkt zu einem Handydiebstahl. Eine 36-jährige Kundin hatte beim Einladen des Einkaufswagens ihr Handy für kurze Zeit auf eine Ablagefläche gelegt. Nach dem Einladen musste die 36-Jährige entsetzt feststellen, dass ihr Handy offenbar währenddessen gestohlen worden war. Eine Streife der Polizei Bad Kreuznach konnte durch sofortige umfangreiche Ermittlungen den Täter identifizieren und diesen schließlich an seiner Wohnanschrift in einem Nachbarort antreffen. Der polizeibekannte 37-Jährige musste sich dem Ermittlungsdruck beugen und händigte schließlich das Handy der 36-Jährigen an die Beamten aus. Das Diebesgut konnte der jetzt glücklichen 36-Jährigen im Anschluss wieder übergeben werden. Gegen den 37-Jährigen wurde ein Strafverfahren eingeleitet. Der Wert des entwendeten Handys lag bei ca. 600,- EUR.
Verkehrsunfall mit leicht verletzter Motorradfahrerin
Bad Sobernheim, Poststraße
Am 18.07.2020 gegen 12.50 Uhr kam es in Bad Sobernheim an der Einmündung Poststraße Ecke Kirchstraße zu einem Verkehrsunfall zwischen einem PKW und einer Motorradfahrerin. Die 39jährige Krad-Fahrerin fuhr mit ihrem Motorrad der Marke Yamaha die Poststraße aus Richtung Kreisel Kapellenstraße kommend in Fahrtrichtung Bahnhof. Die 22jährige Fahrerin eines PKW Fiat befuhr die Kirchstraße in Richtung Poststraße. An der Einmündung missachtete sie die von links kommende und bevorrechtigte Motorradfahrerin. Es kam zum Zusammenstoß, wobei die Kradfahrerin leicht am Fuß verletzt wurde. An beiden Fahrzeugen entstand leichter Sachschaden. Gegen die Fahrerin des PKW wurde ein Verfahren wegen einer Fahrlässigen Körperverletzung eingeleitet.
Randalierer unterwegs
Odernheim am Glan, Glanbrücke
In der Nacht vom 17. auf den 18.07.2020 entfernten bislang unbekannte Täter in Odernheim auf der Glanbrücke in der Staudernheimer Straße Warnbaken der dortigen Baustellenabsperrung und warfen diese in den Glan. Darüber hinaus wurde vermutlich von den gleichen Personen eine in der Nähe befindliche Lichtzeichenanlage für Fußgänger („Fußgängerampel“) beschädigt. Es entstand Sachschaden. Die Polizei Kirn hat die strafrechtlichen Ermittlungen aufgenommen.
Zeugenhinweise werden an die Polizei Kirn unter der Rufnummer 06752/1560 erbeten.
Schwerpunktkontrolle hinsichtlich Tuning -und Poserszene im Donnersbergkreis Gemeinsame Pressemitteilung der Polizeiinspektionen Kirchheimbolanden und Rockenhausen
Dannenfels: Am Freitag, den 17.07.20220 wurde im Zeitraum 14:00 Uhr bis 19:00 Uhr durch Beamte der Polizeiinspektionen Rockenhausen und Kirchheimbolanden eine gemeinsame Kontrollstelle betrieben. Anlass der Kontrolle war, dass es in dem Bereich um den Donnersberg vermehrt Fahrzeuge durch erhöhte Geschwindigkeiten und daraus resultierenden Lärmbelästigungen aufgefallen sind.
Insbesondere an dem Verkehrsknotenpunkt „Bastenhaus“ ist ein deutlich erhöhtes Aufkommen aus der Tuning und Motorradszene festzustellen. Im Rahmen der Schwerpunktkontrolle konnten ca. 25 Motorräder und ca. 60 Fahrzeuge kontrolliert werden.
An insgesamt 23 Kraftfahrzeugen und an 7 Motorrädern konnten technische Veränderungen festgestellt werden. In 30 Fällen kam es zum Erlöschen der BE und die Weierfahrt wurde unterbunden.
Ferner wurden Geschwindigkeitsmessungen auf der L386 durchgeführt. Der Spitzenreiter war mit 121 km/h bei erlaubten 100 km/h unterwegs. Überwiegend wurde sich hier an die erlaubte Geschwindigkeit gehalten.
Bei einem 35- jährigen Fahrzeugführer konnte festgestellt werden, dass dieser unter Einfluss Betäubungsmitteln stand. Die Entnahme einer Blutprobe wurde angeordnet.