Frankfurt: Aktuelle Durchsuchungen wegen des Verdachts des Betruges im Zusammenhang mit Diesel-Abschalteinrichtungen

Symbolbild, Polizei, Absperrung © on Pixabay

FRANKFURT – Die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main als Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschaftsstrafsachen ermittelt wegen des Verdachts des Betruges gegen verantwortliche Personen eines internationalen Automobilkonzerns und eines internationalen Nutzfahrzeugherstellers sowie deren Tochterunternehmen.

Gegenstand der Untersuchung ist der Verdacht, dass Motoren der sogenannten „Family B“ (1,3l Multijet, 1,6l Multijet und 2,0l Multijet) der Klassen Euro 5 und Euro 6, die in Kraftfahrzeugen der Marken „Alfa Romeo“, „FIAT“ und „JEEP“ verbaut wurden, sowie sogenannte „Light Duty / Heavy Duty“ Motoren (110 Multijet F1AE3481G, 115 Multijet 250A1000, 150 Multijet F1AE3481D und 180 Multijet F1CE3481E), die in Kraftfahrzeugen der Marken „FIAT“ und „IVECO“ verbaut wurden, mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung versehen sind.

Während die Fahrzeuge im Testbetrieb die zulässigen Grenzwerte für Stickoxyde einhalten, soll die Abschalteinrichtung die Abgasreinigung im Realbetrieb weitgehend abschalten. Die Verwendung derartiger Abschalteinrichtungen ist nach Art. 5 Abs. 2 der VO (EG) 715/2007 untersagt.

Fahrzeuge mit einer derartigen Abschalteinrichtung sind auf dem gemeinsamen Markt nicht genehmigungsfähig, weswegen Kunden Fahrverbote oder Stilllegungen drohen.

Insgesamt sind mehr als 200.000 Fahrzeuge im Bundesgebiet betroffen,darunter auch eine Vielzahl von Fahrzeugen mit Sonderaufbauten, z.B. Wohnmobile.

Aktuell durchsuchen Ermittlungsbeamte aus Deutschland, Italien und der Schweiz 10 Gewerbeobjekte in Baden-Württemberg und Hessen, sowie in der Region Piemont (Italien) und im Kanton Thurgau (Schweiz), um Beweismittel insbesondere hinsichtlich der Abschalteinrichtung, der Bewerbung und der Verantwortlichkeit zu gewinnen.

Die Durchsuchungsmaßnahmen werden von EUROJUST koordiniert. Die Dauer der
Durchsuchungsmaßnahmen ist aktuell nicht absehbar.

Aufruf

Personen, die Neuwagen der betreffenden Modelle seit 2014 erworben ha-
ben, werden gebeten, sich als Zeugen bei ihrer örtlichen Polizeidienststelle
zu melden.

Alle dazu nötigen Informationen und Formulare können unter
www.polizei.hessen.de/aktuelles/dieselabgasverfahren abgerufen werden.
Weder Staatsanwaltschaft noch Polizei dürfen hinsichtlich der Möglichkeit oder Erfolgsaussicht von Zivilklagen beraten.

Bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens gilt die Unschulds-
vermutung!