Kaiserslautern – Ein anwaltlicher Vertreter des 1. FC Kaiserslautern e.V. sowie der 1. FC Kaiserslautern GmbH & Co. KGaA hat Senator h.c. Professor Doktor J.E. Wilhelm schriftlich eine Unterlassungsaufforderung zugestellt. Wilhelm möge es in seinen Funktionen als Aufsichtsratsmitglied des e.V. sowie als vom e.V. entsendetes Mitglied des Aufsichtsrats der KGaA und des Beirats FCK Management GmbH mit sofortiger Wirkung unterlassen, ausdrücklich vertrauliche oder vereinsinterne Informationen zu veröffentlichen oder verfügbar zu machen, Funktionsträger zu diskreditieren oder Entscheidungsfindungen zu diffamieren.
Wilhelm wird in dem Schreiben „letztmalig zu einer konstruktiven, gemeinsamen und vertrauensvollen Zusammenarbeit“ aufgefordert.
„Es ist unerträglich und respektlos, das zentrale Gremium in einem vorläufigen Insolvenzverfahren öffentlich herabzuwürdigen und damit die Gläubigerautonomie sowie den ausdrücklichen Willen des Gesetzgebers mit Füßen zu treten“, kommentiert der eigenverwaltende Geschäftsführer der 1. FC Kaiserslautern GmbH & Co. KGaA, Soeren Oliver Voigt, diesen Schritt.
In einer Sitzung des Aufsichtsrats des FCK e.V. kann in der kommenden Woche bereits darüber beraten und beschlossen werden, Prof. Wilhelm aus seinen Ämtern bei der Management GmbH sowie der KGaA mit sofortiger Wirkung abzuberufen. Eine entsprechende Tagesordnung kann den Mitgliedern des Gremiums noch vor dem Wochenende zugestellt werden.
Darüber hinaus kann Prof. Wilhelm als Vereinsmitglied gemäß Artikel 7 der Vereinssatzung („Erlöschen der Mitgliedschaft“) aus dem Verein ausgeschlossen werden, da er seit Amtsantritt kontinuierlich insbesondere über die Plattform Twitter erheblich gegen die Interessen des Vereins verstoßen hat.
„Wir wollten und wollen ein vitales Vereinsleben mit diversen Meinungen und neuen Anregungen. Darüber gibt es keine zwei Meinungen“, erklärt der Sprecher des Aufsichtsrats des 1. FC Kaiserslautern e.V. sowie des Beirats der 1. FC Kaiserslautern Management GmbH, Dr. Markus Merk. „Die Mitglieder des vorläufigen Gläubigerausschusses haben in einem von einem ordentlichen Gericht kontrollierten, gläubigeröffentlichen Verfahren alles dafür getan, den Investorenprozess gegenüber den Gläubigern zu dokumentieren. Diese Gläubiger, den vorläufigen Sachwalter, mithin auch das Gericht und nicht zuletzt die ehren- und hauptamtlichen Funktionsträger unseres Traditionsvereins der Lüge zu bezeichnen, hat die Grenzen eines fairen Diskurses bei weitem überschritten“.