Leiche aus See geborgen
Böhl-Iggelheim (ots) – Am Sonntag 02.08.2020 gegen 14:00 Uhr, entdeckte ein Schwimmer im Niederwiesenweiher zwischen Schifferstadt und Böhl-Iggelheim eine Person im See treiben.
Durch die sofort alarmierten Rettungskräfte konnte die Person, ein 47-jähriger Mann aus Haßloch, nur noch leblos geborgen werden. Die Kriminalpolizei Ludwigshafen hat die Ermittlungen übernommen.
Verkehrsunfallflucht auf Supermarktparkplatz
Bobenheim-Roxheim (ots) – Am Samstag, dem 01.08.2020, zwischen 08:55 und 09:35 Uhr, fährt ein bislang unbekannter Fahrzugführer gegen den geparkten schwarzen Ford Mondeo der 46-jährigen Geschädigten. Ohne sich um den eingetretenen Unfallschaden zu kümmern, flüchtet der Unfallverursacher. Der PKW ist zum Unfallzeitpunkt im mittleren vorderen Bereich des Parkplatzes geparkt. An diesem entsteht ein Schaden von zirka 1.000 Euro
Die Polizei weist darauf hin, dass Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort kein Kavaliersdelikt ist! Der flüchtige Fahrer muss mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren und evtl. mit einem Führerscheinentzug rechnen. Außerdem kann der Flüchtige den Kaskoschutz seiner Kfz-Versicherung verlieren und von seiner Versicherung an der Begleichung des Fremdschadens beteiligt werden. Die Polizei rät deshalb jeden Unfall zu melden.
Zeugen werden gebeten sich an die Polizeiinspektion Frankenthal unter der Tel.-Nr.: 06233/313-0 oder an die Polizeiwache Maxdorf unter der Tel.-Nr.: 06237/934-100 zu wenden. Gerne nehmen wir Ihre Hinweise auch per E-Mail unter pifrankenthal@polizei.rlp.de entgegen.
Verkehrsunfallflucht in Mutterstadt
Mutterstadt (ots) – Am Samstag, den 01.08.2020, zwischen 14:15 Uhr und 15:00 Uhr, parkte eine 42-jährige Fahrerin ihren schwarzen Audi A4 auf dem Real-Parkplatz in Mutterstadt. Als sie nach dem Einkauf wieder an das Fahrzeug kam, bemerkte sie einen frischen Schaden mit hellen Lackanhaftungen an der Beifahrerseite. Der Schaden entstand vermutlich durch das Ein-/Ausparken eines anderen Verkehrsteilnehmers mit einem hellen Auto.
Zeugen, die weitere Angaben zum Verkehrsunfall oder dem flüchtigen Fahrer machen können, werden gebeten, sich mit der Polizeiinspektion Schifferstadt unter 06235 495-0 oder pischifferstadt@polizei.rlp.de in Verbindung zu setzen.
17-jähriger fährt unter Alkohol- und Betäubungsmitteleinfluss
Lambsheim (ots) – In der Nacht zum Sonntag, dem 02.08.2020, wird nach einer kurzzeitigen Verfolgungsfahrt in Lambsheim der 17-jährige Fahrer eines VW Golf einer Verkehrskontrolle unterzogen. Im Rahmen der Fahrtüchtigkeitsüberprüfung stellen die Beamten fest, dass der 17-jährige aus dem Rhein-Pfalz-Kreis unter dem Einfluss von Alkohol und Betäubungsmitteln steht. Entsprechende Tests reagieren positiv auf THC bzw. ergeben eine Atemalkoholkonzentration von 1,08 Promille. Ihm wird daher eine Blutprobe entnommen.
Da der 17-jährige ohne Begleitperson fährt und lediglich eine Prüfbescheinigung “Begleitetes Fahren ab 17 Jahre” vorzeigen kann, werden neben der Strafanzeige wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz weitere Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen §24a / 24c StVG und des Fahrens ohne Begleitperson eingeleitet.
Unter Alkoholeinfluss ein Kraftfahrzeug geführt und in einen Unfall verwickelt
Bobenheim-Roxheim (ots) – Am 31.07.2020, gegen 23:20 Uhr befährt ein 30-jähriger Mann aus Worms mit seinem PKW die Bundesstraße 9 aus Richtung Worms kommend in Richtung Ludwigshafen. Im Rahmen dessen kommt er von der Fahrbahn ab, kollidiert zunächst mit der Leitplanke anschließend mit der Mittelleitplanke und kommt mittig auf der Fahrbahn zum Stehen. Ein anderer Verkehrsteilnehmer, der die B9 in gleiche Richtung befährt, kann dem verunfallten Fahrzeug ausweichen, kollidiert jedoch mit der Bordsteinkante und beschädigt hierbei seinen Reifen und seine Felgen.
Im Rahmen der Verkehrsunfallaufnahme kann beim unfallverursachenden Fahrer aus Worms Alkoholgeruch in der Atemluft festgestellt werden. Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergibt einen Wert von 1,99 Promille. Sein Fahrzeug war nicht mehr fahrbereit und musste abgeschleppt werden. Gegen den unter Alkoholeinfluss stehenden Unfallverursacher wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachtes der Straßenverkehrsgefährdung eingeleitet. Der Führerschein wurde sichergestellt und gegen ihn kann eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe verhängt werden.
Der Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln stellt eine Hauptunfallursache dar. Wer berauscht fährt, gefährdet nicht nur sich, sondern auch Andere.