VG Neustadt: alla hopp! Anlage in Edenkoben auf dem Prüfstand

Verwaltungsgericht Neustadt, Aktenzeichen 5 K 679/20.NW und 5 L 678/20.NW

Neustadt an der Weinstraße – Beim Verwaltungsgericht Neustadt a.d. Weinstraße sind eine Klage und ein Eilantrag von Nachbarn gegen die Baugenehmigung des Landkreises Südliche Weinstraße für die Errichtung einer sog. alla hopp! Anlage in Edenkoben eingegangen.

Der Landkreis Südliche Weinstraße erteilte der Dietmar Hopp Stiftung im Februar 2016 eine Baugenehmigung zur Errichtung eines Spielplatzes, eines Spielpavillons und eines WC Pavillons auf mehreren Grundstücken mit einer Gesamtfläche von 14.034 m² am westlichen Ortsrand von Edenkoben. Eigentümer der Grundstücke ist die Stadt Edenkoben. Nach Eröffnung der alla hopp! Anlage legten Nachbarn gegen die Baugenehmigung im Oktober 2016 Widerspruch ein. Über diesen hat der Landkreis Südliche Weinstraße bis heute nicht entschieden.

Die Kläger haben am 11. August 2020 Untätigkeitsklage erhoben. Sie verweisen auf das zu der alla hopp! Anlage in Grünstadt ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts Neustadt a.d. Weinstraße vom 17. Juli 2020 – 4 K 919/19.NW und machen geltend, die Baugenehmigung vom Februar 2016 für die alla hopp! Anlage in Edenkoben verstoße ebenfalls gegen das Bestimmtheitsgebot in seiner nachbarlichen Ausprägung. Hier wie dort sei in der angefochtenen Baugenehmigung nicht ausreichend festgelegt, dass das zur Genehmigung gestellte Bauvorhaben nachbarrechtskonform betrieben werden könne. Es seien keinerlei Regelungen in die Baugenehmigung aufgenommen worden, durch die gewährleistet wäre, dass die maßgeblichen Immissionsrichtwerte auch tatsächlich zum Schutz der Nachbarschaft eingehalten würden. Wie auch die alla hopp! Anlage in Grünstadt werde auch hier die Anlage aufgrund der hohen Attraktivität für Nutzer aller Altersklassen – insbesondere von Familien mit Kindern, aber durchaus auch von Jugendlichen – intensiv genutzt. Die Anlage werde entsprechend ihrem Zweck generationsübergreifend ohne Altersbegrenzung von Jung und Alt gleichermaßen frequentiert, und zwar fast ausschließlich von Besuchern von außerhalb Edenkobens. Diese vergnügten sich auf der Anlage mit mitgebrachter Verpflegung und Getränken, vor allem an sonnigen und warmen Tagen, von morgens bis in die Nacht hinein. Ein im Beweisverfahrens gegen die Stadt Edenkoben vor dem Landgericht Landau eingeholtes Gutachten habe ergeben, dass auf ihrem Anwesen an den nach der Freizeitlärmrichtlinie maßgeblichen Immissionsorten die Immissionsrichtwerte nicht eingehalten würden.

Die Kammer hat sowohl die Dietmar Hopp Stiftung als auch die Stadt Edenkoben zu dem Verfahren beigeladen und ebenso wie den beklagten Landkreis Südliche Weinstraße um Stellungnahme gebeten.


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