Mannheim – Der Gemeinderat hat eine Aktualisierung der „Richtlinie der Stadt Mannheim zur Förderung kultureller Aktivitäten von Vereinen, Initiativen, Künstlerinnen und Künstlern“ (Kulturförderrichtlinie) beschlossen. Die aktualisierte Kulturförderrichtlinie ist ab sofort online.
Zuvor wurde die Kulturförderrichtlinie zuletzt 2015 grundlegend überarbeitet. In den zurückliegenden vier Jahren hat sich die Kulturförderrichtlinie in ihrer Anwendung bewährt, dennoch zeigten die Erfahrungen in der Praxis auch, dass erneute Aktualisierungen erforderlich sind.
Zu den wesentlichen Neuerungen zählt dabei die Einführung einer Livemusik-Förderung, die Musikclubs und -initiativen, die als Veranstalter von Live-Konzerten agieren, beantragen können. „Die Livemusik-Förderung setzt einen neuen Akzent in der aktualisierten Kulturförderrichtlinie. Wir hoffen, dass wir mit diesem Förderinstrument Clubs und Veranstaltungshäuser wirksam unterstützen können, sobald dies die Corona-Verordnungen und Pandemieentwicklung möglich machen“, erklärt Bürgermeister Michael Grötsch. Weitere Änderungen sieht die Richtlinie im Bereich der Projektförderung vor. Neu ist hier die Einführung einer Festbetragsfinanzierung bis maximal 50 Prozent der anrechnungsfähigen Gesamtausgaben, in Ausnahmefällen bis zu 80 Prozent der Gesamtausgaben. Im Bereich der Darstellenden Künste wird die Wiederaufnahmeförderung um eine Aufführungsförderung ergänzt. Die Förderung umfasst demnach die notwendigen Probezeiten bis zur ersten Wiederaufführung und mindestens zwei bzw. maximal vier weitere Vorstellungen. Darüber hinaus beinhaltet die aktualisierte Kulturförderrichtlinie Änderungen bei den jeweiligen Antragsfristen.
Mit der aktualisierten Kulturförderrichtlinie kann auch die nächste Phase der Proberaumförderung ausgeschrieben werden. Die neue Richtlinie sieht eine Öffnung für Einzelmusikerinnen und -musiker vor, die bisherige Altersbegrenzung auf 27 Jahre entfällt, die Zahl der geförderten Proberäume steigt von bisher sechs auf fünfzehn. Die Ausschreibung des Bewerbungsverfahrens wird in Kürze in einer gesonderten Meldung sowie auf mannheim.de veröffentlicht. Nach Auswahl der zu fördernden Bands und Musikerinnen und Musiker durch eine Fachjury kann die Förderung rückwirkend zum 1.7.2020 für einen Förderzeitraum von zwei Jahren in Kraft treten.
Weiterführende Informationen zu den unterschiedlichen Förderarten, Antragstellung und den erforderlichen Antragsunterlagen sowie die aktuelle „Richtlinie der Stadt Mannheim zur Förderung kultureller Aktivitäten von Vereinen, Initiativen, Künstlerinnen und Künstlern“ im Wortlaut stehen unter folgendem Link zur Verfügung: www.mannheim.de/kulturfoerderung