Germersheim – Wie bekannt müssen sich Reiserückkehrer, die in Corona-Risikogebieten in Urlaub waren, testen lassen. Wir berichteten gestern, dass nach Angaben der Kreisverwaltung Germersheim erst alle positiv Getesteten informiert und Maßnahmen ergriffen werden. Negativbefundübermittlung können durchaus länger als fünf Tage dauern.
Solange kein Testergebnis feststeht, müssen die Reiserückkehrer sich in häusliche Quarantäne begeben. Dort müssen sie bleiben, bis das Ergebnis ihnen mitgeteilt wird. Daraus können sich arbeitsrechtliche Probleme ergeben, da Arbeitnehmer nach dem Rückkehren aus Risikogebieten keinen Anspruch auf Lohnersatzleitungen haben, auch wenn sich herausstellt, dass sie negativ getestet wurden.
Auf Nachfrage hat die Kreisverwaltung auf die Frage geantwortet, ob das Gesundheitsamt bzw. der Landkreis schadensersatzpflichtig ist, wenn Arbeitnehmer wegen der Quarantäne nicht arbeiten gehen dürfen, weil ihnen das Ergebnis „negativ“ so spät mitgeteilt wird:
„Es ist nicht Aufgabe der Kreisverwaltung zu prüfen, ob im genannten Kontext für Arbeitnehmer Schadensersatzansprüche gegen das Gesundheitsamt bzw. den Landkreis bestehen. Ob es sich bei dem genannten Sachverhalt um eine schuldhafte Amtspflichtverletzung handelt, müsste im Einzelfall geprüft werden. Sollte es darüber hinaus zu einem Streitfall kommen, wäre es Aufgabe der Gerichte, darüber zu entscheiden. Hier wären z.B. die Fragen zu entscheiden, ob eine entsprechende Amtspflicht besteht und welche Bearbeitungszeit den Behörden zwischen Testung und Information der Getesteten zuzugestehen ist.“
Wir berichteten:
Kreis Germersheim: Negative Testergebnisse – Info kann dauern – Gesundheitsamt bittet um Verständnis