Bobenheim-Roxheim (ots) – Am 07.08.2020 kontrollierte der Schwerverkehrskontrolltrupp (Polizeidirektion Neustadt) des Polizeipräsidiums Rheinpfalz zwei in Bobenheim-Roxheim stehende Tiefbettauflieger, die jeweils eine Kabeltrommel mit 4,30m Durchmesser und 15 Tonnen Gewicht geladen hatten. Eine Ausnahmegenehmigung für den Transport mit Übermaßen konnten die Fahrer nicht nachweisen, weswegen ihnen die Fahrt mittels polizeilicher Verfügung und Zwangsgeldandrohung in Höhe von je 3.000 EUR im Falle der Zuwiderhandlung untersagt wurde.
Die verantwortliche Spedition hatte sich zunächst um die Beantragung einer Genehmigung zu kümmern, schließlich ist bei einem Transport mit Übermaßen nicht jede Straße vollkommen unbedenklich nutzbar. Wie sich jedoch am 18.08.2020 herausstellte, hatte die Spedition entgegen der Verfügung den Transport widerrechtlich durchgeführt und verlangte nun bei der Polizei die Herausgabe der sichergestellten Zulassungspapiere. Das Unternehmen wurde an das angedrohte Zwangsgeld aus dem Verstoß gegen die polizeiliche Verfügung erinnert. Und da Rechtsverstöße sich nicht lohnen dürfen, wird zudem die Einziehung des Frachterlöses durch die Bußgeldstelle angeregt. Dies könnte die Spedition nochmals bis zu 13.200 EUR kosten. Frechheit siegt eben nicht immer.