Wiesbaden – Die Fallzahlen in Wiesbaden steigen stadtübergreifend an. Die Stadt Wiesbaden verbietet daher Veranstaltungen und Zusammenkünfte mit mehr als 50 Personen, erst einmal für vier Wochen. Die Allgemeinverfügung ist ab Dienstag, 25. August 2020, gültig. Ziel ist die Eindämmung der Pandemie.
Sowohl in Wiesbaden als auch in anderen Gebietskörperschaften wurde die Erfahrung gemacht, dass Veranstaltungen und Feiern schnell zu einem hohen Ausbruchsgeschehen führen können. Trotz bester Absichten werden Hygiene- und Abstandsregelungen dort häufig vernachlässigt, sodass eine infizierte Person schnell viele weitere Personen anstecken kann.
„Wir möchten nicht direkt alle Feierlichkeiten und Zusammenkünfte unterbinden, doch müssen wir den betroffenen Personenkreis deutlich reduzieren“, betonen Oberbürgermeister Gert-Uwe Mende und Bürgermeister und Gesundheitsdezernent Dr. Oliver Franz. „Es gibt in Wiesbaden keinen deutlichen Hotspot, viele infizierte Personen bringen die Erkrankung durch Reisen mit nach Wiesbaden. Diese möglicherweise unerkannt infizierten Personen sollten mit möglichst wenig anderen Menschen in Kontakt kommen, daher halten wir die Maßnahme für zielführend“.
Veranstaltungen ab 50 Personen müssen mindestens einschließlich 21. September durch das Gesundheitsamt genehmigt werden. Darunter fallen neben Privatfeiern im öffentlichen und nicht-öffentlichen Raum beispielsweise auch Kulturangebote wie Theater und Kinos im Sinne von §1 Abs. 2b der CoKoBeV. Die ausführliche Allgemeinverfügung kann ab Dienstag, 25. August, auf www.wiesbaden.de eingesehen werden.
Ob die Allgemeinverfügung dann noch einmal verlängert oder gar verschärft wird hängt von den gemeldeten Neuinfektionen ab. Auch weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie könnten folgen.
Der Verwaltungsstab der Landeshauptstadt Wiesbaden wird Montagvormittag, 24. August, über weitere Maßnahmen beraten.
Damit folgt die Landeshauptstadt Wiesbaden auch dem Wunsch der Bevölkerung, die Gästezahlen auch bei Privatfeiern wieder deutlich zu beschränken (Quelle: ARD-DeutschlandTrend).
Gesundheitsamtsleiterin Dr. Kaschlin Butt weist noch einmal ausdrücklich darauf hin, auch bei kleineren Feiern Abstands- und Hygieneregeln zu befolgen und detaillierte Gästelisten zu führen.
Das Gesundheitsamt verhängt Bußgelder gegenüber Veranstaltern und Gastgebern, wenn ein Ausbruchsgeschehen mit der Veranstaltung in Verbindung gebracht und gegen die Verordnungen sowie die Hygiene- und Abstandsgebote verstoßen wurde.
„Gerade auch bei einer Feier ist die Rücksichtnahme durch Einhalten der Hygiene- und Abstandsregeln geboten, um insbesondere Menschen, die von einer Infektion schwere gesundheitliche Folgen davon tragen, können zu schützen“, so die Amtsleiterin Dr. Kaschlin Butt.