Osthessen: Die Polizei-News

Symbolbild, Polizei, Auto, Seitlich © Ingo_Kramarek on pixabay

Fahrradfahrer gestürzt

Fulda – Am Donnerstagabend (03.09.), gegen 20.30 Uhr, kam es zu einem Alleinunfall, bei dem eine Person schwer verletzt wurde. Ein 39-jähriger Mountainbike-Fahrer aus Fulda befuhr die Turmstraße und kam auf nasser Fahrbahn im Bereich des Kreisverkehrs ins Rutschen. Er stürzte, verletzte sich schwer und wurde in ein umliegendes Krankenhaus transportiert.

BMW-Fahrerin kommt von Fahrbahn ab

Freiensteinau – Am Donnerstag (03.09.), gegen 18:30 Uhr, befuhr eine BMW-Fahrerin die L 3181 von Gunzenau kommend in Richtung Reichlos. Dabei geriet das Fahrzeug aus bislang unbekannter Ursache ins Schlingern. Die Frau fuhr zuerst in den linken Graben, dann wieder zurück auf die Fahrbahn und kam schließlich querstehend auf der Gegenspur zum Stillstand. Am BMW entstand Totalschaden.

Hygieneartikel gestohlen

Lauterbach – In der Nacht zu Donnerstag (03.09.) drangen Unbekannte über ein Fenster in ein Firmengebäude in der Gartenstraße ein. Im Inneren durchsuchten die Täter die Räumlichkeiten nach Diebesgut und entwendeten größere Mengen Hygieneartikel. Es entstand geringer Sachschaden.

Hinweise bitte an die Polizeistation Lauterbach unter Telefon 06641/971-0, jede andere Polizeidienststelle oder über die Onlinewache unter www.polizei.hessen.de

Zusammenstoß beim Fahrstreifenwechsel

Bad Hersfeld – Am Mittwoch (02.09.), gegen 19 Uhr, befuhren ein 50-jähriger Mann aus Bebra mit einem Transporter und ein 33-jähriger Mann aus Bad Hersfeld mit einem 3er BMW die Carl-Benz-Straße und bogen nacheinander nach links in die Frankfurter Straße in Richtung Hauneck ab. Der Transporter auf dem linken- und der BMW auf dem rechten Fahrstreifen. Anschließend wollte der Fahrer des Transporters auf den rechten Fahrstreifen wechseln und übersah nach derzeitigem Kenntnisstand den bereits neben ihm fahrenden BMW. Es kam zu einem Zusammenstoß bei dem ein Gesamtsachschaden von circa 6.000 Euro entstand.

Verkehrsunfall mit Leichtverletzten

Bebra – Am Mittwoch (02.09.), gegen 16.55 Uhr, befuhr ein Rotenburger Pkw-Fahrerin mit ihrem Skoda und ein Pkw-Fahrer aus Alheim mit seinem BMW den Beschleunigungsstreifen zur Auffahrt B 27 aus Richtung Bebra-Mitte kommend in Richtung Bebra-Nord. Am Ende des Beschleunigungsstreifens musste die Fahrerin verkehrsbedingt anhalten. Der nachfolgende Pkw-Fahrer bemerkte dies zu spät und fuhr auf. Bei dem Unfall wurde die 33-jährige Skoda-Fahrerin, sowie die 5-jährige Mitfahrerin leicht verletzt. Der Gesamtschaden beträgt circa 3.000 Euro.

Verkehrsunfallflucht

Bebra – Eine Pkw-Fahrerin aus Bebra parkte ihren roten VW-UP zwischen Montagabend (31.08.) und Dienstagmittag (01.09.) auf einem Parkplatz in der Hersfelder Straße. Durch einen unbekannten Verkehrsteilnehmer wurde das Fahrzeug im Bereich des rechten Kotflügels beschädigt, sodass ein Schaden von rund 100 Euro entstand. Der Verursacher entfernte sich unerlaubt von der Unfallstelle.

Hinweise erbittet die Polizeistation Rotenburg an der Fulda unter Telefon 06623-937-0.

Unfall auf L3248 im Bereich Wildeck

Wildeck- Ein Pkw-Fahrer aus Heringen befuhr mit seinem VW-Passat am Donnerstagnachmittag (03.09.), gegen 15.25 Uhr, die L 3248 aus Richtung Wildeck-Richelsdorf kommend in Richtung Wildeck-Obersuhl. Am Abzweig nach Gerstungen fuhr der Pkw-Fahrer einer als Linksabbieger wartenden Pkw-Fahrerin (Opel-Adam) auf und geriet anschließend in den Gegenverkehr, wo er mit einem entgegenkommenden Kleintransporter zusammenstieß. Es entstand ein Gesamtschaden circa 13.500 Euro, verletzt wurde niemand

Fahrerflucht am Obersberg

Bad Hersfeld. Am Donnerstagmorgen (03.09.), um 07:45 Uhr, parkte eine 18-jährige Frau aus Kirchheim ihren weißen Fiat 500 auf dem Parkplatz der Obersbergschule in Bad Hersfeld. Als die Frau gegen 15:05 Uhr zu ihrem Fahrzeug zurück kam, musste sie feststellen, dass ein unbekannter Fahrzeugführer mit seinem Fahrzeug den weißen Fiat an der hinteren Stoßstange beschädigt hat. Der unbekannte Fahrzeugführer entfernte sich vom Unfallort ohne seinen Pflichten als Unfallverursacher nachzukommen. An dem Fiat entstand Sachschaden in Höhe von circa 400 Euro. Hinweise zum Unfallverursacher bitte an die Polizeistation Bad Hersfeld unter der Telefonnummer 06621/932-0, jede andere Polizeidienststelle oder über die Onlinewache unter www.polizei.hessen.de.

Polizei klärt auf: E-Scooter im Straßenverkehr

FULDA – Sie sind super bequem, werden immer beliebter und sind aus vielen Großstädten nicht mehr wegzudenken: Elektro-Scooter. Unklar ist allerdings oft: Wo darf ich die Roller fahren? Brauche ich einen Führerschein oder eine Versicherung? Und wo kann ich mich über bestehende Regeln informieren?

Seit über einem Jahr sind E-Scooter mittlerweile im Straßenverkehr zugelassen – die Regeln aber kennen die wenigsten. Dabei gibt es Einiges zu beachten: Den Gebrauch der Mietroller regelt die sogenannte Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung. Ob sich an die dort fest gehaltenen Regeln gehalten wird, kontrolliert die Polizei auch in Fulda und Umgebung. Ende August ist einer Streife des Regionalen Verkehrsdienstes ein Roller aufgefallen, der kein Versicherungskennzeichen hatte. Die 44-jährige Fahrerin des E-Scooters wurde deshalb angehalten und überprüft. Und dabei stellte sich heraus: Das Fahrzeug hatte weder Betriebserlaubnis noch Versicherungschutz. Die Frau zeigte sich überrascht und gab in der Vernehmung zu Protokoll, gar nicht gewusst zu haben, eine Versicherung und eine Erlaubnis zu brauchen, um den Roller benutzen zu dürfen. Der Händler hatte sie ihren Angaben zu Folge auch nicht informiert.

Roller benötigen Betriebserlaubnis und Versicherung

Aber tatsächlich: Eine Betriebserlaubnis samt Haftpflichtversicherung und Kennzeichen sind Pflicht. Bringt man das Kennzeichen nicht an, wird ein Bußgeld fällig. Fehlt die Versicherung komplett, verstößt man gegen das Pflichtversicherungsgesetz und muss die Konsequenzen tragen: Es drohen eine Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr.

Mindestalter und Führerschein

Aber welche Regeln gibt es neben Betriebserlaubnis und Versicherungsschutz noch? Das Alter zum Beispiel: Die Fahrerin oder der Fahrer eines Elektrorollers muss mindestens 14 Jahre alt sein und braucht keinen Führerschein. Erst wenn das Fahrzeug beispielsweise schneller als 20 Kilometer je Stunde fährt, wird ein Führerschein der Klasse 3 oder B fällig. Betrunken zu fahren ist selbstverständlich keine gute Idee – es gelten die gleichen Grenzwerte, wie beim Fahren von Autos.

Größe und Gewicht

Auch die Größe und das Gewicht eines Rollers sind genau vorgeschrieben: Fahrzeuge, die unter die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung fallen, wie Segways und E-Scooter, müssen eine Haltestange von mindestens 70 Zentimeter haben; dürfen eine maximale Höhe von 140 Zentimeter, eine maximale Länge von 200 Zentimeter sowie eine maximale Breite von 70 Zentimeter haben. Das Gewicht ohne Fahrer darf maximal 55 Kilogramm betragen. Außerdem darf der Motor eine Nennleistung von höchstens 500 Watt haben und die Höchstgeschwindigkeit des Rollers darf bei nicht mehr als 20 Kilometer je Stunde liegen. Bremsen, Klingel und Beleuchtungsanlage sind Pflicht. Ein Helm dagegen muss nicht getragen werden, ist allerdings wünschenswert. Im letzten Jahr hat das Polizeipräsidium Osthessen zwei Unfälle mit E-Scootern aufgenommen – ein Helm kann hier im Zweifel Leben retten.

Wo dürfen Elektro-Scooter fahren?

E-Scooter sind auf Radwegen, Radfahrstreifen und in Fahrradstraßen erlaubt. Nur wenn diese fehlen, darf auch auf die Fahrbahn ausgewichen werden. Auf dem Gehweg, in der Fußgängerzone und in Einbahnstraßen entgegen der Fahrtrichtung sind die kleinen E-Roller verboten.

Der Tipp der Polizei: Jeder, der sich einen Roller kaufen will, sollte sich vorher genau informieren; wer schon einen besitzt, sollte noch einmal genau prüfen, ob alle Voraussetzungen erfüllt werden.

Hilfreiche Tipps und Informationen finden sie auch auf der Seite des Bundesverkehrsministeriums: www.bmvi.de(Suchbegriff: E-Scooter)

Briefmarken-Diebstahl

Fulda – Zwischen Mittwochabend (02.09.) und Donnerstagmorgen (03.09.) drangen Unbekannte gewaltsam in eine Firma in der Haimbacher Straße ein. Sie durchsuchten die Räumlichkeiten nach Diebesgut und entwendeten eine Briefmarke. Der entstandene Sachschaden beträgt um die 500 Euro.

Hinweise bitte an das Polizeipräsidium Osthessen unter Telefon 0661/105-0, jede andere Polizeidienststelle oder über die Onlinewache unter www.polizei.hessen.de

Roller entwendet

Fulda – Zwischen Montagnacht (31.08.) und Mittwochnachmittag (02.09.) stahlen Unbekannte einen silbernen Roller der Marke Piaggio Modell Fly 50 aus einer Hofeinfahrt in der Birkenallee. Der Roller war mit einem Lenkradschloß gesichert. Die Schadenshöhe beträgt circa 500 Euro.

Hinweise bitte an das Polizeipräsidium Osthessen unter Telefon 0661/105-0, jede andere Polizeidienststelle oder über die Onlinewache unter www.polizei.hessen.de