Frankfurt am Main – Im dritten Jahr in Folge möchten ADAC Hessen-Thüringen und der Radiosender hr3 durch die gemeinsame Aktion „Kopf hoch. Das Handy kann warten“ dazu beitragen, den Straßenverkehr sicherer zu machen.
Deshalb heißt es nicht nur im Programm bei hr3 „Kopf hoch!“. Die Botschaft wird auch durch Busse in Frankfurt, Offenbach, Darmstadt, Wiesbaden, Fulda und Kassel im Aktionszeitraum vom 1. bis 30. September transportiert, damit sie möglichst viele Menschen in Hessen erreicht. Schon eine Sekunde Ablenkung bedeutet viele Meter Blindfahrt. Selbst wer nur für 3 Sekunden, eine WhatsApp, SMS oder Mail liest, fährt schon bei einer Geschwindigkeit von 30 km/h rund 25 Meter blind. Experten schätzen, dass auf deutschen Straßen jeder zehnte Unfall auf Ablenkung zurückzuführen ist. Und dennoch: Eine Allianz Ablenkungsstudie zeigt, fast jeder zweite Autofahrer nutzt sein Handy während der Fahrt.
Die Folgen von Ablenkung im Straßenverkehr
„Ein Handy am Steuer kann zu Fahrfehlern und Unfällen führen. Beim Telefonieren, Schreiben und Lesen von Nachrichten können Tempo-, Blick- und Spurverhalten deutlich beeinträchtigt sein“, sagt Wolfgang Herda, Verkehrsexperte des ADAC Hessen-Thüringen. „Das gilt für Auto- und Radfahrer, aber auch für Fußgänger. Bei den Fahrern kann es zudem zu einer reduzierten Bremsbereitschaft an Hindernissen und Verkehrszeichen kommen.“ Jeder, egal ob Auto-, E-Scooter- oder Radfahrer, der durch das Handy längere Zeit unkonzentriert ist, gefährdet nicht nur sich selbst, sondern alle anderen Verkehrsteilnehmer. Der Fahrer ist nicht nur unaufmerksam, es verlängert sich auch die Reaktionszeit bei einem Hindernis rechtzeitig reagieren und die Situation schnell genug erfassen zu können. In einer Studie von ADAC und ÖAMTC (Österreichischer Automobil-, Motorrad- und Touring Club) haben 76 Prozent der Testfahrer vor einem plötzlich auftretenden Hindernis nicht mehr bremsen können, weil sie zum Beispiel mit der Einstellung des Navis beschäftigt waren.
Die Gesetzeslage zur Handynutzung am Steuer
Im Straßenverkehr ist das Telefonieren mit dem Handy am Ohr verboten. Das regelt der Paragraf 23 Absatz 1a der StVO (Straßenverkehrsordnung). Seit der Änderung 2017 darf der Fahrer auch sämtliche andere Funktionen von Mobiltelefonen nicht verwenden. Also keine Nachrichten schreiben oder lesen, Anrufe ablehnen oder einfach nur auf dem Display nach der Uhrzeit schauen. Das gilt für alle elektronischen Geräte, die der Kommunikation, Information oder Organisation dienen zum Beispiel Tablets, E-Books, Navigationsgeräte oder i-Pods. Das Verbot gilt auch für Rad- und Pedelecfahrer.
Bußgelder bei Verstoß gegen das Handyverbot
- beim Führen eines Fahrzeugs 100 Euro und 1 Punkt in Flensburg
- mit Gefährdung 150 Euro und 2 Punkte in Flensburg und 1 Monat Fahrverbot
- beim Rad- oder Pedelecfahren (bis 25 km/h) 55 Euro
Das ist während der Fahrt erlaubt
Um beispielsweise die Navi-Funktion am Handy nutzen zu dürfen, muss es im Auto außerhalb des Sichtfeldes fest in einer Halterung angebracht werden. „Meist eignen sich die Mittelkonsole an den Lüftungsschlitzen, die Armaturen oder die Windschutzscheibe. Beim Fahrrad am besten in der Mitte des Lenkers, damit das Handy nicht beim Bremsen stört“, sagt Wolfgang Herda.
Smartphone und Co. dürfen nur benutzt werden, wenn sie weder aufgenommen noch gehalten werden müssen – sie sich also nicht in der Hand, sondern in einer Halterung befinden. Sie müssen über eine Sprachsteuerung oder Vorlesefunktion verfügen oder der Fahrer darf nur kurz auf das Gerät hin- und vom Verkehrsgeschehen wegblicken soweit es die Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnisse erlauben. Was „kurz“ bedeutet, dazu macht der Gesetzgeber keine Angaben. Deshalb müssen langfristige Gerichte dies für den Einzelfall bestimmen. Also empfiehlt sich: Kopf hoch! Das Handy kann warten.