Mainz – Die Landesregierung hat eine neue Corona-Bekämpfungsverordnung (11. CoBeLVO) erlassen, in welcher ab Mittwoch, 16. September 2020, weitere Schutzmaßnahmen im organisierten Sport teilweise zurückgenommen werden. Unter anderem darf die Anzahl von 30 Personen in festen Kleingruppen im Einzelfall überschritten werden, wenn für die Durchführung eines ordnungsgemäßen Wettkampfes die Notwendigkeit besteht, dass mehr Sportler teilnehmen müssen. Zudem wurde die Personenbegrenzung beim Training und Wettkampf mit mehr als 10 Personen im Innenbereich von 10 qm Fläche je Person auf 5 qm reduziert.
Mit der gemeinsamen Corona-Strategie für den Herbst hat die Landesregierung Anpassungen der Corona-Schutzmaßnahmen vorgenommen, die auch im Sport eine weitere Erleichterung in der Durchführung von Trainings- und Wettkampfbetrieb darstellt. Die 11. Corona-Bekämpfungsverordnung soll dort, wo es möglich ist, Schutzmaßnahmen bei gleichzeitiger Gewährleistung der Sicherheit von Sporttreibenden zurücknehmen.
Unter anderem gilt das für die Anzahl der Personen, die in festen Kleingruppen einen sportlichen Wettkampf im Innen- und Außenbereich durchführen. Die bislang geltende maximale Anzahl von 30 Personen darf im Einzelfall überschritten werden, wenn für die Durchführung eines ordnungsgemäßen und regelkonformen Wettkampfes die Notwendigkeit besteht, dass mehr Sportler*innen teilnehmen müssen. Weiterhin gilt dabei die Pflicht zur Kontaktdatenerfassung im Außen- wie Innenbereich sowie die allgemein bekannten Schutzmaßnahmen.
Zudem wurde die Personenbegrenzung beim Training und Wettkampf mit mehr als 10 Personen im Innenbereich von 10 qm Fläche je Person auf 5 qm Fläche reduziert. Demnach muss beispielsweise beim Trainingsbetrieb einer Gymnastikgruppe, der Innenbereich bei einer festen Kleingruppe von 30 Personen, lediglich eine Größe von 150 qm, anstatt wie bisher 300 qm, vorweisen. Auch was die Anzahl von Zuschauern bei Sportveranstaltungen betrifft, wurden vorsichtige Lockerungen im Rahmen der Regelungen zu Veranstaltungen vorgenommen. In geschlossenen Räumen dürfen künftig Veranstaltungen bis zu 250 Menschen stattfinden, im Freien mit bis zu 500 Menschen. Dabei gelten weiterhin die Hygiene- und Abstandsregeln. Findet eine Veranstaltung mit einer festen Bestuhlung oder einem festen Sitzplan statt, reicht es für den Abstand, wenn jeweils ein Platz frei bleibt.