Verkehrsunfallflucht am Domplatz
Speyer (ots) – Am Freitag 18.09.2020 zwischen 12:00 Uhr und 12:15 Uhr kam es im Bereich des Domplatzes zu einem Verkehrsunfall zwischen einer querenden 45-jährigen Radfahrerin und einem dunkelblauen PKW-Fahrer, der den Domplatz aus Richtung Steingasse in Speyer befahren hatte.
Bei dem Verkehrsunfall wurde das Hinterrad der Radfahrerin vom PKW touchiert und beschädigt. Im Anschluss kam es zu einem Wortgefecht, wonach der PKW-Fahrer die Fahrt fortsetzte, ohne sich um eine weitere Schadensregulierung zu kümmern.
Zeugen des Vorfalls werden gebeten sich telefonisch unter 06232/137-101 oder per Email unter pispeyer@polizei.rlp.de bei der PI Speyer melden.
Kontrollen im Hinblick auf Veränderungen am Fahrzeug
Speyer (ots) – Am Freitag 18.09.2020 wurden in den frühen Abendstunden mehrere Kontrollen im Hinblick auf vorschriftswidrige Veränderungen an Kraftfahrzeugen durchgeführt. Hierbei konnten an drei PKW folgende Veränderungen festgestellt, die ein Ordnungswidrigkeitsverfahren nach sich ziehen werden: Veränderung an den Pedalen, Veränderung am Fahrwerk, Veränderung an den Felgen.
Die Polizei weist ausdrücklich darauf hin, dass bestimmte Veränderungen am Kraftfahrzeug nicht ohne amtlich Abnahme erfolgen dürfen und jeder Fahrzeugführer hierfür verantwortlich ist, auch wenn die Veränderungen bereits beim Kauf vorhanden waren.
Erneute Tuning-Kontrollen im Stadtgebiet
Speyer (ots) – Am Samstag 19.09.2020 wurden erneut in den frühen Abendstunden Kontrollen mit der Zielrichtung “aufgemotzte” PKW durchgeführt. Bei einer Kontrolle gegen 23 Uhr konnte ein verbotswidrig veränderter Frontspoiler an einem PKW festgestellt werden. Da hierbei Gefahren bei einem möglichen Aufprall mit Fußgängern entstehen können, bedarf es einer Überprüfung durch einen Sachverständigen.
Da sowohl die Prüfung nicht vorlag und dazu noch Alkoholgeruch in der Atemluft des Fahranfängers festgestellt werden konnten, wurde die Weiterfahrt untersagt und den Betroffenen erwartet nunmehr sowohl ein Ordnungswidrigkeitenverfahren, als auch mögliche Maßnahmen durch die Führerscheinstelle, da diese bei entsprechenden Vorfällen durch die Polizei in Kenntnis gesetzt werden muss.
Die Polizei weist nochmals darauf hin, dass bestimmte Veränderungen am Kraftfahrzeug nicht ohne amtlich Abnahme erfolgen dürfen und jeder Fahrzeugführer hierfür verantwortlich ist, auch wenn die Veränderungen bereits beim Kauf vorhanden waren.