BAB 61, Frankenthal (ots) – Am Dienstag, 29.09.2020, fand im Rahmen der länder- und behördenübergreifenden Zusammenarbeit eine Kontrolle des gewerblichen Güterverkehrs statt. Über 50 Spezialistinnen und Spezialisten der Polizei Rheinland-Pfalz, Hessen und Baden-Württemberg, des Zoll, des BAG sowie des SAM Rheinland-Pfalz und der SGD Süd fanden sich in der Zeit von 08:30 Uhr bis 15:00 Uhr auf dem Autobahnparkplatz „Auf dem Hahnen“ der A61 ein, um Zustände, Ausrüstungen und Beladungen der tonnenschweren Fahrzeuge sowie Genehmigungen, Fahrtüchtigkeit und Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten der Fahrer zu überprüfen.
In zwölf Teams machten sich die Kontrollkräfte an die zum Teil sehr aufwendigen und zeitintensiven Überprüfungen. Unter den insgesamt 58 kontrollierten Fahrzeugen forderten neben Kontrollen von Sattelschleppern auch solche von Schwertransporten, Abfalltransporten, Gefahrguttransporten und Spezialfahrzeugen den Kontrolleuren Fachwissen aus verschiedensten Rechtsbereichen ab.
Das BAG stellte einen ausländischen Transportdienstleister fest, der seine Transportdienstleistungen über das zulässige Maß im Inland erbrachte und sich auf diese Art und Weise einen wirtschaftlichen Vorteil auf Kosten inländischer Unternehmen verschaffte. Hier wurde ein Verfahren eingeleitet und eine Sicherheitsleistung von mehreren hundert Euro einbehalten.
Bei der Kontrolle eines Kranfahrzeugs fiel Polizeibeamten auf, dass der Fahrzeugführer keine gültige Fahrerlaubnis besaß. Sowohl er, als auch sein Arbeitgeber müssen nun mit einer Strafanzeige rechnen.
Ein Schwertransport, der einen Funkmast transportierte, wurde verwogen, da die Beamten die Einhaltung der genehmigten Achslasten anzweifelten. Nach Abschluss der Verwiegung sollten sie Recht behalten. Zwei Achsen überschritten die zulässige Last. Die Aufstellung des Funkmastes wird sich nun verzögern. Die Weiterfahrt wurde untersagt.
Insgesamt wurden 36 Fehlverhalten zur Anzeige gebracht. Für fünf Fahrzeuge endete die Fahrt am Kontrollort.