Mannheim – Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat mit Beschluss von heute, 06.10.2020, einem Eilantrag gegen die Schließung von Prostitutionsstätten durch die Corona-Verordnung der Landesregierung (Antragsgegner) stattgegeben und das Betriebsverbot in § 13 Nr. 2 der Corona-Verordnung mit Wirkung vom 12. Oktober 2020 vorläufig außer Vollzug gesetzt. Die Antragstellerin betreibt eine Prostitutionsstätte in Karlsruhe. Sie wendet sich … VGH Baden-Württemberg: Corona-Verordnung – Schließung von Prostitutionsstätten seit März 2020 mittlerweile unverhältnismäßig weiterlesen
Füge diese URL in deine WordPress-Website ein, um sie einzubetten
Füge diesen Code in deine Website ein, um ihn einzubinden