Ludwigshafen: Stadtnotizen 08.10.2020

Ludwigshafen – News, Termine, Kulturelles, Politik und Wissenswertes.


Hallenbad Süd bietet neue Kurse ab November an

Mitarbeiter des Hallenbads Süd bieten ab November 2020 neue Schwimmkurse für Kinder und Aqua-Jogging-Kurse an. Die Reservierung von Kurskarten erfolgt wieder per E-Mail.
Es gibt einen Schwimmkurs für Kinder im Alter von fünf und sechs Jahren (dienstags und donnerstags um 13.30 Uhr), einen für Kinder von sieben bis zwölf Jahren (dienstags und donnerstags um 14.30 Uhr) und einen Folgeschwimmkurs für Kinder dienstags um 15.30 Uhr. Des Weiteren bietet das Hallenbad Süd wieder zwei Säuglings-Wasserkurse donnerstags an (einmal um 10.30 Uhr und einmal um 11 Uhr). Aqua-Jogging-Kurse finden montags um 17 Uhr und donnerstags um 12 Uhr statt.

Wer sich für einen Aqua-Jogging-Kurs anmelden möchte, schreibt ab Montag, 12. Oktober 2020, 18 Uhr, eine E-Mail an hallenbad.sued@ludwigshafen.de mit dem Wunschkurs im Betreff und unter Angabe von Vor- und Zuname sowie einer Telefonnummer zwecks Kontaktaufnahme. Wer für sein Kind einen Kurs buchen möchte oder einen Säuglings-Wasserkurs buchen möchte, schreibt ab Freitag, 16. Oktober 2020, 18 Uhr, eine E-Mail an hallenbad.sued@ludwigshafen.de mit dem Namen des jeweiligen Kurses in der Betreffzeile. Bei der Anmeldung per E-Mail für die Kinderschwimmkurse benötigt das Badpersonal folgende Informationen: Name und Geburtsdatum des Kindes sowie eine Telefonnummer.

E-Mails, die früher eingehen als zum genannten Zeitpunkt oder die benötigten Informationen nicht beinhalten, werden nicht berücksichtigt. Für die Kurse zugelassen werden diejenigen, deren E-Mails als Erstes eingehen. Sie werden telefonisch benachrichtigt, wann sie an der Kasse des Hallenbads Süd die Kurskarten kaufen und abholen können. Erfolgt innerhalb dieser Frist kein Kauf, wird der Platz anderweitig vergeben. Alle E-Mails werden nach Abschluss des Kurskartenverkaufs wieder gelöscht.
Informationen zu den Kursen gibt es unter www.ludwigshafen.de.


Einsteiger-Computerkurs an der VHS

Der Kurs „Computer für neugierige Einsteiger“, der ab Donnerstag, 29. Oktober 2020, an sechs Abenden jeweils ab 18 Uhr stattfindet, richtet sich an alle, die sich zum allerersten Mal mit dem Computer befassen und keine oder nur geringe Vorkenntnisse besitzen. Anhand von alltagsnahen Beispielen lernen die Teilnehmer langsam und gründlich den Umgang mit dem Computer. Die Kursgebühr inklusive Skript beträgt 149,66 Euro. A

nmeldungen nimmt die VHS unter Telefon 0621 504-2238 entgegen oder online unter www.vhs-lu.de.


Dammstraße wird im Laufe des Freitags freigegeben

Durch das Fortschreiten der Abbrucharbeiten an der Hochstraße Süd ist es möglich, am Freitag, 9. Oktober 2020, die Dammstraße gegen 12 Uhr wieder für den Verkehr frei zu geben.



Bewerbungstraining speziell für Frauen an der VHS

Frauen und Männer haben unterschiedliche Kommunikationsstrategien. Dies zeigt sich häufig auch an den Bewerbungsunterlagen. Bewerbung heißt, dass man Werbung für sich selbst macht. Worauf es dabei ankommt, erfahren die Teilnehmerinnen des Kurses Bewerbungstraining speziell für Frauen am Freitag, 30. Oktober 2020, und Samstag, 31. Oktober 2020. Sie lernen, wie sie andere davon überzeugen, dass genau sie die richtige Frau am richtigen Platz sind. Daher geht es in dem Kurs zunächst darum, die eigenen Stärken, Schwächen und Schlüsselqualifikationen zu erkennen und Motivation und Ziele zu bestimmen. Der Kurs unterstützt die Teilnehmerinnen zielgruppenspezifisch beim Bewerbungsprozess und bietet Orientierungshilfe bei der Suche nach einem (neuen) Arbeitsplatz. Der Kurs richtet sich an Frauen, die sich in einer Bewerbungssituation befinden, ist aber auch für Wiedereinsteigerinnen geeignet. Die Kursgebühr beträgt 105 Euro. Anmeldungen nimmt die VHS unter Telefon 0621 504-2238 entgegen oder online unter www.vhs-lu.de.


Sprechstunde des Ortsvorstehers

Die nächste Sprechstunde des Ortsvorstehers Christoph Heller in der Südlichen Innenstadt findet am Donnerstag, 15. Oktober 2020, von 16 bis 17 Uhr in der Westendstraße 22, statt.



Anscheinswaffen bei Jugendlichen sichergestellt

Der Kommunale Vollzugsdienst (KVD) hat am Dienstagabend, 6. Oktober 2020, am Rathausplatz bei Jugendlichen im Alter zwischen 13 und 17 Jahren zwei Anscheinswaffen sichergestellt. Gegen 18.40 Uhr sprach ein Passant die KVD-Einsatzkräfte in der Fußgängerzone an und sagte, dass er die Polizei verständigt habe, weil dort drei Jugendliche mit Waffen hantierten, die nicht unmittelbar als Spielzeugwaffen zu erkennen seien. Der Zeuge beschrieb die Personen. Kurz danach sah die KVD-Streife zwei der drei Jugendlichen, wie sie schwarze Waffen auf den jeweils anderen richteten. Beim Anblick der Einsatzkräfte flüchteten die Jugendlichen zunächst, kamen aber später auf die KVD-Streife zu. Sie gaben zu, mit Softair-Waffen gespielt zu haben und einer der Jugendlichen übergab unaufgefordert eine Anscheinswaffe. Im Gespräch mit den Einsatzkräften gab einer der Beteiligten das Versteck der zweiten Softair-Waffe preis, die durch den KVD gesichert wurde. Die Einsatzkräfte informierten die Polizei, die den Jugendlichen vor Ort erklärte, dass das Führen von Anscheinswaffen gegen das Waffengesetz verstößt. Zusätzlich sprach der KVD gegen alle drei Platzverweise aus, denen die Jugendlichen unverzüglich nachkamen.


Schützen Sie sich und andere – 
Informationstafel zum Schutz der Bürger und Mitarbeiter im Eingangsbereich von Verwaltungsgebäuden

Die Stadtverwaltung hat die Eingangsbereiche der Verwaltungsgebäude in den vergangenen Tagen mit einer umfangreicheren Informationstafel zum Schutz der Bürger und Mitarbeiter vor dem Corona-Virus ausgestattet. Damit wird der Aushang mit der eindringlichen Bitte zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ersetzt und ergänzt mit folgenden Hinweisen:

Die Stadtverwaltung Ludwigshafen bittet eindringlich, das Verwaltungsgebäude nur zu betreten, wenn Sie

  • eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.
  • keine Symptome einer möglichen Covid-19-Erkrankung (Erkältungssymptome, Fieber, Geschmacksverlust) aufweisen.
  • nach Aufenthalt in einem Risikogebiet ein negatives Testergebnis vorlegen können oder in Quarantäne waren.
  • in den letzten 14 Tagen keinen Kontakt zu einer nachweislich infizierten Person hatten und auch nicht als Verdachtsfall gelten.

Die Stadtverwaltung Ludwigshafen dankt für das Verständnis. Die Hinweise sind auch in Englisch und Türkisch aufgeführt. Die Informationstafel steht im Pressebereich auf der www.ludwigshafen.de zum Herunterladen bereit.

Seit 27. April 2020 gilt in Rheinland-Pfalz eine Maskenpflicht. Das heißt, dass grundsätzlich beim Einkaufen in Geschäften und bei der Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden muss. Dies können gekaufte oder selbstgenähte Alltagsmasken aber auch Tücher oder Schals sein. Diese Verpflichtung gilt grundsätzlich für alle.

Allerdings gibt es Ausnahmen: Befreit sind von der Pflicht Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres sowie Menschen, für die das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes wegen einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen nicht zumutbar ist. Das muss mit einer ärztlichen Bescheinigung nachgewiesen werden können. Ausnahmen gibt es auch für Mitarbeiter von Geschäften, sofern dort andere Schutzmaßnahmen ergriffen wurden – also zum Beispiel Trennwände aufgebaut worden sind.

Die Stadtverwaltung weist nochmals auf die gültigen Bestimmungen hin. Die Rechtsgrundlage und weitere aktuelle Informationen sind auf dem Portal corona.rlp.de der rheinland-pfälzischen Landesregierung zu finden.


Großstadt-OBs fordern: Unterstützung für Ordnungsämter und Lösung der Altschulden-Probleme

Die Oberbürgermeister der fünf rheinland-pfälzischen Großstädte haben bei einem Treffen in Trier mehr Unterstützung für die Ordnungsämter ihrer Kommunen, die Stärkung der Behördenhotline 115 und eine Lösung der Altschuldenproblematik gefordert.

Bei dem Treffen in Trier unterschrieben Jutta Steinruck (Ludwigshafen), Michael Ebling (Mainz), David Langner (Koblenz), Klaus Weichel (Kaiserslautern) und Wolfram Leibe (Trier) ein Positionspapier für die Stärkung der kommunalen Ordnungsdienste und der Behördennummer 115 sowie eine an Bund und Land gerichtete Resolution mit dem Titel „Weitere Stärkung der kommunalen Finanzen und Lösung der Altschuldenproblematik sind essentiell für eine auskömmliche kommunale Daseinsvorsorge!“

„Ordnungsämter sind in zentraler Rolle während der Corona-Krise und im Dauer-Einsatz das Gesicht der öffentlichen Hand“, stellten die Oberbürgermeisterin und die Oberbürgermeister fest. Kommunale Ordnungsämter müssten für die fortdauernde Corona-Krise in ihrer Personalstärke – entsprechend den Gesundheitsämtern – finanziell so abgesichert werden, dass die Ämter den neuen und intensiven Aufgaben auch gerecht werden können. Die Regelungsdichte im Jahr 2020 sei einmalig im historischen Vergleich, so die Verwaltungschefs. „Je weiter die Corona-Maßnahmen gelockert werden, desto höher werden die Komplexität der Einzelmaßnahmen und damit die Kontrollintensität.

Abstandsregeln, Gästelisten, Obergrenzen und Maskenpflicht sind dabei nur die bekanntesten Aspekte der aktuellen Schutzvorgaben, deren Einhaltung kontrolliert werden muss. Diesbezüglich besteht nämlich auch – zurecht – eine Erwartungshaltung der Bürgerinnen und Bürger, die nur mit mehr Personal dauerhaft erfüllt werden kann.“ Zu den Forderungen gehört auch, zusätzliche Ressourcen für die Stärkung der deutschlandweiten Behördennummer 115 und der kommunalen Telefonzentralen bereitzustellen, deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter derzeit sehr viel mehr Anrufe der Bürgerinnen und Bürger beantworten müssen als sonst.

So hat zum Beispiel allein das Servicecenter des Metropolregion Rhein-Neckar in Ludwigshafen in den ersten acht Monaten 2020 mehr als 124.000 Anrufe verzeichnet. Zum Vergleich: rund 101.000 Anrufe waren es im gesamten vergangenen Jahr 2019.

Sorgen bereitet den fünf Verwaltungschefs der Großstädte auch die nach wie vor ungelöste Altschuldenproblematik. In ihrer Resolution dazu weisen sie darauf hin, dass es derzeit die schwerste Wirtschaftskrise seit dem Zweiten Weltkrieg in Deutschland gebe. „Die Bürgerinnen und Bürger erwarten zurecht handlungsfähige Kommunen sowie grundgesetzlich festgeschriebene Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in allen Städten und Gemeinden.“ Die Corona-Krise werde möglicherweise bis mindestens 2023 zu weiteren signifikanten Mindereinnahmen bei den Kommunen führen. Zu rechnen sei auch mit einem Anstieg der Sozialausgaben. Die Oberbürgermeister fordern: „Weitere finanzielle Mittel sowie die Lösung der Altschuldenproblematik sind zwingend notwendig, um auch zukünftig die vielfältigen Anforderungen der kommunalen Selbstverwaltung ordnungsgemäß zu erfüllen.“

Der Originaltext des Positionspapiers:
Gemeinsames Positionspapier der 5 Oberzentren in Rheinland-Pfalz für die Stärkung der kommunalen Ordnungsdienste und der Behördennummer 115
Kommunale Ordnungsämter müssen für die fortdauernde Coronakrise in ihrer Personalstärke – entsprechend den Gesundheitsämtern – finanziell so abgesichert werden, dass die Ämter den neuen und intensiven Aufgaben auch gerecht werden können. Die kommunalen Ordnungsämter – insbesondere jene in den Großstädten – sind vor Ort in beratender Funktion für Menschen, Institutionen sowie Geschäftsleute und Firmen in Bezug auf die sich ständig ändernden Bundes- und Landesvorgaben tätig. Die zahlreichen Regelungen nach dem Infektionsschutzgesetz zur Eindämmung der Corona-Pandemie werden in den Kommunen nicht nur durchgesetzt und überwacht, sondern die Ordnungsämter leisten auch Hilfestellung bei der Auslegung der sich in kurzen Abständen ändernden Regelungen.
Während zahlreiche Verwaltungseinrichtungen die Türen schließen mussten, waren diese Verwaltungskräfte durchgehend und teilweise rund um die Uhr sicht- und ansprechbar. Die Frauen und Männer der Ordnungsämter waren gerade im Lockdown das Gesicht des Staates. Damit konnten und mussten sie die komplexen rechtlichen Vorgaben für die Bundes- und Landespolitik vor Ort „übersetzen“. Denn die Ordnungsämter sind zuständig für die Umsetzung der Corona-Verordnungen und dies neben den originären Aufgaben, die in den vergangenen Jahren auch nicht weniger geworden sind. Die Regelungsdichte im Jahre 2020 ist einmalig im historischen Vergleich. Das Paradoxe: Je weiter die Corona-Maßnahmen gelockert werden, desto höher wird die Komplexität der Einzelmaßnahmen und damit die Kontrollintensität. Abstandsregeln, Gästelisten, Obergrenzen und Maskenpflicht sind dabei nur die bekanntesten Aspekte der aktuellen Schutzvorgaben, deren Einhaltung kontrolliert werden muss. Diesbezüglich besteht nämlich auch – zurecht – eine Erwartungshaltung der Bürgerinnen und Bürger, die nur mit mehr Personal dauerhaft erfüllt werden kann.
Neben den Ordnungsämtern bedarf es zudem zusätzlicher Ressourcen für die Stärkung der deutschlandweiten Behördennummer 115 und der kommunalen Telefonzentralen, die in diesen Monaten ebenfalls rund um die Uhr stark gefordert sind. So hat zum Beispiel allein die telefonische Nachfrage in Trier in den ersten acht Monaten 2020 gut eine Viertelmillion erreicht – zum Vergleich: 160.000 Anrufe wurden bislang im jährlichen Schnitt im gemeinsamen Servicecenter von Stadt Trier und Kreis Trier-Saarburg verzeichnet.
Die personellen Belastungen setzen die Einsatzkräfte einer permanenten Stresssituation aus und führen zu einem deutlichen Anstieg der Überstunden. Die rheinland-pfälzischen Oberzentren wenden sich daher an Bundesinnenminister Horst Seehofer und seinen rheinland-pfälzisches Pendant Roger Lewentz mit der Forderung, die Städte finanziell mit einem starken Finanzpaket für die Aufgaben der Ordnungsämter und die 115 zu entlasten.

Der Originaltext der Resolution:
Weitere Stärkung der kommunalen Finanzen und Lösung der Altschuldenproblematik sind essentiell für eine auskömmliche kommunale Daseinsvorsorge!
Wir erleben gerade die größte und schwerste Wirtschaftskrise seit dem zweiten Weltkrieg. Die Bürgerinnen und Bürger erwarten zurecht handlungsfähige Kommunen sowie grundgesetzlich festgeschriebene Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in allen Kommunen.
Gerade in der Corona-Pandemie zeigt sich, dass sich Politik vor Ort bewährt. Die Städte und Gemeinden setzen die auf Bundes- und Landesebene getroffenen Entscheidungen sehr engagiert um und die kommunale Ebene erweist sich als zentrale Handlungsebene des Staates. Auch hierdurch gelingt es, dass Staat und Demokratie die Krise derzeit noch gut beherrschen können.
Das gilt auch für diejenigen Städte und Gemeinden, die seit Jahren leider vergeblich eine gemeinsame Lösung des kommunalen Altschuldenproblems durch Bund und Länder fordern. Gerade aufgrund des durch die Corona-Pandemie verursachten wirtschaftlichen Abschwungs, der für die Kommunen zunächst durch signifikante Mindereinnahmen bei der Gewerbesteuer und den Gemeindeanteilen an der Einkommenssteuer verbunden ist, gehen vielerorts entstandene Handlungsspielräume jedoch wieder verloren.
Zwar sind die in den vergangenen Tagen und Wochen auf Bundes- und Landesebene beschlossenen Maßnahmen zur Entlastung der Kommunen, wie bspw. die Abfederung der Gewerbesteuermindereinnahmen und eine höhere Bundesbeteiligung im Bereich der Kosten der Unterkunft, ein wichtiger Schritt und sehr begrüßenswert. Weitere finanzielle Unterstützungen an die Städte und Gemeinden in Folgejahren sowie eine Lösung des Altschuldenproblems blieben jedoch in den bisherigen Beschlüssen leider offen.
Die Steuerschätzung von September dieses Jahres prognostiziert, dass die Erholungsphase im Bereich der kommunalen Steuereinnahmen bis zur Erreichung des „Vor-Corona-Niveaus“ – nicht wie in der Mai-Steuerschätzung angenommen – lediglich bis 2021 andauert, sondern sich vielmehr bis mindestens in das Jahr 2023 verschiebt.
Des Weiteren vermag die Steuerschätzung jedoch das tatsächliche Bild des Wegbrechens von anderen Einnahmen nicht abzubilden, da auch Gebühren und Beiträge vielerorts stark zurückgegangen sind und in den kommenden Monaten evtl. weiter zurückgehen werden. So mussten bspw. Schwimmbäder geschlossen und können derzeit immer noch mit nur einer geringeren Besucherzahl betrieben werden, wodurch sich die Verluste erhöhen. Dies gilt in besonderem Maße auch für viele Einrichtungen im kulturellen Bereich, bspw. bei den Theatern, Museen und Bibliotheken. Darüber hinaus können Großveranstaltungen im öffentlichen Raum, anlässlich derer entsprechende Sondernutzungsgebühren vereinnahmt werden können, derzeit kaum oder wenn überhaupt nur in stark eingeschränktem Umfang stattfinden. Ähnliches gilt für Messen und Kongresse.
Hinzu kommt, dass mit einem weiteren Anstieg der Sozialausgaben der Kommunen zu rechnen ist. Perspektivisch könnte sich das Altschuldenproblem weiter verschlimmern, wenn das Zinsniveau wieder ansteigt und die Kosten für Liquiditätskredite steigen.
Zur dauerhaften Sicherung der kommunalen Daseinsvorsorge ist daher eine strukturelle und nachhaltige Verbesserung der kommunalen Finanzausstattung zwingend erforderlich. Dies schließt auch eine Lösung der Altschuldenproblematik mit ein. Bund und Land können sich ihrer Mitverantwortung an den kommunalen Altschulden durch die bisherigen Beschlüsse auf Bundesebene nicht entziehen.
Die Kommunen sind mit rund zwei Dritteln der öffentlichen Bauinvestitionen der wichtigste öffentliche Investor. Es hilft deshalb auch Bund und Ländern, durch zusätzliche Finanzmittel die Investitionskraft der Kommunen zu stärken, damit Städte und Gemeinden weiterhin notwendige Investitionen bspw. in den Bereichen Schulen, Kitas und Verkehr tätigen können.
Ohne weitere Gelder für die Städte und Gemeinden ist absehbar, dass notwendige und konjunkturpolitisch sinnvolle Investitionen nicht getätigt werden können. Daher bedarf es einer Planungssicherheit zu weiteren Zusagen von Bund und Ländern für eine Unterstützung der kommunalen Finanzausstattung über das Jahr 2020 hinaus. Weitere finanzielle Mittel sowie die Lösung der Altschuldenproblematik sind zwingend notwendig, um auch zukünftig die vielfältigen Anforderungen der kommunalen Selbstverwaltung ordnungsgemäß zu erfüllen.



Termine bei der Führerscheinstelle und zu Bewohnparkausweisen nun online buchbar

Die Führerscheinstelle (Fahrerlaubnisbehörde) des Bereichs Straßenverkehr in der Achtmorgenstraße bietet für ihre Dienstleistungen den Kundinnen und Kunden die Möglichkeit, Termine direkt online zu vereinbaren. Hier kann drei Monate im Voraus der Termin gebucht werden.

Auch für die Dienstleistungen Bewohnerparken können nun die Bürgerinnen und Bürger selbständig online über das städtische Internetportal Termine buchen. Bei der Terminvergabe kann aus dem Zeitraum von vier Wochen ab dem aktuellen Datum ausgewählt werden. Die Terminvergabe über die einheitliche Behördennummer 115 ist auch möglich.

„Die Stadtverwaltung Ludwigshafen ermöglicht den Bürgerinnen und Bürgern eine neue Option, um bei der Führerscheinstelle und bei Anliegen zum Bewohnerparken Termine zu vereinbaren“, erläutert Kämmerer und Beigeordneter Andreas Schwarz. Das Angebot gestalte die Terminvergabe komfortabler und entlaste die zuvor in diesem Bereich zeitlich gebundenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.


Stickereien zaubern mit der Stickmaschine

Stickereien zaubern mit der Stickmaschine können Teilnehmer bei einem Workshop im Ideenw3rk der Stadtbibliothek, Bismarckstraße 44-48, am Mittwoch, 14. Oktober 2020 von 17 bis 19 Uhr. Der Kurs führt in die Funktionen der Stickmaschine ein und zeigt, wie man sie für seine eigenen Projekte einsetzen kann. Nach dem erfolgreichen Absolvieren des Kurses kann die Stickmaschine des Ideenw3rks während der Öffnungszeiten selbstständig genutzt werden. Die Gebühr kostet 3 Euro; Informationen und Anmeldung unter Telefon 0621 504-2608.

Bei allen Veranstaltungen hält sich die Stadtbibliothek Ludwigshafen an die aktuell geltenden Vorgaben im Hinblick auf die Corona-Pandemie. So ist beispielsweise die Teilnehmerzahl pro Kurs beschränkt. Die Kontaktdaten werden erfasst. Eine Teilnahme ist nur nach Anmeldebestätigung möglich. Besucher müssen eine Maske dabeihaben. Es ist außerdem möglich, dass abhängig von der Entwicklung der Pandemie Veranstaltungen kurzfristig abgesagt oder verschoben werden können. Tagesaktuelle Informationen gibt es auf der Webseite www.ideenw3rk.de, auf Facebook unter www.facebook.com/ideenw3rkludwigshafen und auf www.ludwigshafen.de/lebenswert/stadtbibliothek.


Alles zum Thema Business-Knigge an der VHS

An der Volkshochschule (VHS) Ludwigshafen gibt es am Mittwoch, 28. Oktober 2020, um 18 Uhr den Kurs „Moderner Business-Knigge“. Wer grüßt wen und wer ist zuerst dran, die Hand zu geben? Wer wird wem vorgestellt? Ist es höflich, wenn der Mann der Frau im beruflichen Alltag die Tür aufhält? Welche Höflichkeitsregeln gelten heute in Unternehmen? Welcher Umgang mit Handy und Laptop ist beim Meeting wünschenswert? Diese und weitere Fragen werden im Kurs geklärt. Die Kursgebühr beträgt 49 Euro. Anmeldungen nimmt die VHS unter Telefon 0621 504-2238 entgegen oder online unter www.vhs-lu.de.


LU kompakt: Wanderung auf den Spuren der Römer bei Erpolzheim

Monika Groß und Jürgen Soltau, ehrenamtliche Mitarbeiter von LU kompakt, organisieren am Donnerstag, 15. Oktober 2020, eine Wanderung bei Erpolzheim. Die Strecke ist etwa elf Kilometer lang. Die Teilnehmenden wandeln auf den Spuren der Römer in der Pfalz: Von Erpolzheim geht es zur Villa Rustica bei Kallstadt und über Ungstein zurück. Treffpunkt ist um 10.30 Uhr am Bahnhof Erpolzheim. Es können maximal acht Personen teilnehmen. Eine Anmeldung ist erforderlich in LU kompakt unter der Telefonnummer 0621 96364251 (montags bis mittwochs von 10 bis 12 und 14 bis 16 Uhr sowie donnerstags von 10 bis 12 Uhr). Eine persönliche Anmeldung vor Ort ist nicht möglich.



“L’escabeau“ im Kulturzentrum „dasHaus“

Sie waren schon oft beim Straßentheaterfestival zu Besuch, jetzt zeigen Hendrik & Co am Freitag, 16.Oktober 2020, um 10 und 16 Uhr, ihre Show „L’escabeau“ im Kulturzentrum „dasHaus“, Bahnhofstraße 30. „L’escabeau“ (Die Leiter) ist eine clowneske Show – poetisch, verträumt und sehr lustig mit wenig deutscher Sprache. Das Stück ist die neue Aufführung von Hendrik & Co, Theater in seiner reinen Form, ohne viel Schnickschnack, ohne viel Aufhebens – so wie das Ludwigshafener Publikum Hendrik &Co schon seit vielen Jahren kennt und schätzt.

Die Tickets kosten im Vorverkauf 8 Euro, ermäßigt 4 Euro zuzüglich Ticketgebühr über www.dashaus-lu.de/veranstaltungen, und 10, ermäßigt 6 Euro an der Tageskasse. Bei Gruppen bezahlen Kinder 4 Euro, Begleitpersonen sind frei. Gruppen können sich direkt m „Haus“ bei Monika Schill anmelden, E-Mail monika.schill@ludwigshafen.de oder Telefon 0621 504-2263. Die geltenden Abstands- und Hygieneregelungen werden eingehalten.
Weitere Informationen zu den Veranstaltungen im „Haus“ gibt es im Internet auf www.dashaus-lu.de.


News aus Ludwigshafen - bitte aufs Bild klicken
News aus Ludwigshafen – bitte aufs Bild klicken