Ludwigshafen – Die Stadtverwaltung hat die Eingangsbereiche der Verwaltungsgebäude in den vergangenen Tagen mit einer umfangreicheren Informationstafel zum Schutz der Bürger und Mitarbeiter vor dem Corona-Virus ausgestattet. Damit wird der Aushang mit der eindringlichen Bitte zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ersetzt und ergänzt mit folgenden Hinweisen:
Die Stadtverwaltung Ludwigshafen bittet eindringlich, das Verwaltungsgebäude nur zu betreten, wenn Sie
- eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.
- keine Symptome einer möglichen Covid-19-Erkrankung (Erkältungssymptome, Fieber, Geschmacksverlust) aufweisen.
- nach Aufenthalt in einem Risikogebiet ein negatives Testergebnis vorlegen können oder in Quarantäne waren.
- in den letzten 14 Tagen keinen Kontakt zu einer nachweislich infizierten Person hatten und auch nicht als Verdachtsfall gelten.
Die Stadtverwaltung Ludwigshafen dankt für das Verständnis. Die Hinweise sind auch in Englisch und Türkisch aufgeführt.
Seit 27. April 2020 gilt in Rheinland-Pfalz eine Maskenpflicht. Das heißt, dass grundsätzlich beim Einkaufen in Geschäften und bei der Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden muss. Dies können gekaufte oder selbstgenähte Alltagsmasken aber auch Tücher oder Schals sein. Diese Verpflichtung gilt grundsätzlich für alle.
Allerdings gibt es Ausnahmen: Befreit sind von der Pflicht Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres sowie Menschen, für die das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes wegen einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen nicht zumutbar ist. Das muss mit einer ärztlichen Bescheinigung nachgewiesen werden können. Ausnahmen gibt es auch für Mitarbeiter von Geschäften, sofern dort andere Schutzmaßnahmen ergriffen wurden – also zum Beispiel Trennwände aufgebaut worden sind.
Die Stadtverwaltung weist nochmals auf die gültigen Bestimmungen hin. Die Rechtsgrundlage und weitere aktuelle Informationen sind auf dem Portal corona.rlp.de der rheinland-pfälzischen Landesregierung zu finden.