Speyer: Die Polizei-News

Symbolbild Polizeiwache Speyer © Reinhard Schnell

Polizei sucht Zeugen nach Verkehrsunfallflucht auf Parkplatz

Speyer (ots) – 07.10.2020, 15:00 – 17:20 Uhr – Am Mittwochnachmittag 07.10.2020 verursachte ein unbekannter Verkehrsteilnehmer vermutlich beim Ein/Ausparken in/aus eine/r Parklücke auf dem Parkplatz eines Einkaufsmarktes in der St.-German-Straße einen Unfallschaden an einem dort parkenden BMW 116 mit Speyerer Zulassung.

Als der Fahrzeughalter des BMW gegen 17:20 Uhr an sein Fahrzeug zurückkam, stellte er einen frischen Unfallschaden in Höhe von ca. 1.000 EUR an seinem rechten, hinteren Stoßfänger fest. Der Parkplatz dürfte zur Tatzeit aufgrund umliegender Geschäfte gut besucht gewesen sein. Die Polizei sucht daher Zeugen, die Angaben zum Unfallgeschehen machen können. Hinweise nimmt die Polizei Speyer unter der Tel. 06232-1370 oder per E-Mail an pispeyer@polizei.rlp.de entgegen.

Verkehrskontrollen in der Landauer Straße

Speyer (ots) – 07.10.2020, 22:15 – 23:25 Uhr – Am Mittwoch 07.10.2020 richtet die Polizei im Zeitraum 22:15 – 23:25 Uhr eine Kontrollstelle in der Landauer Straße auf Höhe der Einmündung Paul-Egell-Straße eine. In diesem Zusammenhang leitete die Polizei bei insgesamt 21 kontrollierten Fahrzeugen zwei Ordnungswidrigkeitenanzeigen und ein Strafverfahren ein.

Eine 25-jährigen Pkw-Fahrer aus Römerberg muss sich wegen einer Trunkenheitsfahrt verantworten, da bei ihm ein Atemalkoholwert von 0,56 Promille festgestellt wurde.

Weiterhin leitete die Polizei ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des Erlöschens der Betriebserlaubnis gegen einen 41-Jährigen Mann aus Speyer ein. Dieser hatte mehrere Veränderungen an seinem Fahrzeug vorgenommen, ohne dass diesbezüglich eine technische Abnahme erfolgte.

Bei einem 29-Jährigen Pkw-Fahrer aus Speyer fiel den Beamten im Rahmen der Kontrolle auf, dass ihm aufgrund eines aktuelles Fahrverbots die aktive Teilnahme am Verkehr derzeit untersagt ist. Ihm wurde daraufhin die Weiterfahrt untersagt und ein Strafverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis eingeleitet. Die Weiterfahrt erfolgte durch seine Mitfahrerin, die den Beamten eine gültige Fahrerlaubnis vorweisen konnte.