Landau / Germersheim / Bad Dürkheim – Das geplante Beherbergungsverbot in Rheinland-Pfalz für Menschen aus Corona-Krisengebieten wird vorerst nicht umgesetzt: Das hat die Landesregierung jetzt nach einem Treffen mit den kommunalen Spitzenverbänden mitgeteilt.
Unter anderem auf deren Intervention hin hatte das Land die Pläne zur Einschränkung des Hotelleriebetriebs, deren Inkrafttreten noch für diese Woche geplant waren, verworfen. Landaus Oberbürgermeister Thomas Hirsch, der Landrat des Landkreises Südliche Weinstraße, Dietmar Seefeldt, der Landrat des Landkreises Germersheim, Fritz Brechtel, und Hans-Ulrich Ihlenfeld, Landrat des Landkreises Bad Dürkheim, begrüßen diese Entscheidung.
„Selbstverständlich sind angesichts steigender Infektionszahlen weiter Vorsicht und Rücksicht geboten“, betonen die Verwaltungschefs. „Wir alle, jede und jeder Einzelne von uns, kann mit den AHA-Regeln, der Corona-Warnapp und regelmäßigem Lüften mithelfen, die Lage stabil zu halten. Unübersichtliche Regelungen einzelner Länder wie das geplante Beherbergungsverbot sorgen hingegen für Verwirrung, verunsichern und schaden Hotellerie und Wirtschaft, die unter Einhaltung der geltenden Hygienebestimmungen sicherlich nicht ursächlich für lokal steigende Infektionszahlen verantwortlich sind“, sind sich Hirsch, Seefeldt, Brechtel und Ihlenfeld einig. Vielmehr gelte es, die Menschen hinsichtlich privater Feierlichkeiten und Zusammenkünfte zu sensibilisieren und dort auf das erhöhte Ansteckungsrisiko, insbesondere in geschlossenen Räumlichkeiten, hinzuweisen.
Hans-Ulrich Ihlenfeld zeigt sich auch in seiner Eigenschaft als Vorsitzender der Pfalz-Touristik erleichtert über die Aussetzung des Beherbergungsverbotes. Gemeinsam mit seinem Stellvertreter im Tourismusverband der Pfalz, Landaus OB Hirsch, betont er die Bedeutung der Tourismusbranche für die gesamte Region. „Das Beherbergungsverbot hätte dringend benötigte Umsätze für die Hotellerie und die gesamte Branche wegbrechen lassen. Dies wäre für die Wirtschaft in der Region ein großer Schaden gewesen“, so Ihlenfeld und Hirsch.
Um einer Ausbreitung des Corona-Virus frühzeitig entgegenzuwirken, hat das Land zusätzlich zur jeweils aktuellen Corona-Bekämpfungsverordnung den Corona Warn- und Aktionsplan RLP eingeführt. Bei steigenden Infektionszahlen wird so zielgerichtet mit lokalen Maßnahmen und nicht mit erneuten flächendeckenden Beschränkungen reagiert. Nähere Informationen zu den Alarmstufen „Gelb“, „Orange“ und „Rot“ und deren Auswirkungen finden sich online unter www.corona.rlp.de.