Mannheim – In den vergangenen Wochen sind an mehreren Schulen in Mannheim Personen positiv auf das Corona-Virus getestet worden. Sobald das Gesundheitsamt über einen positiven Fall an einer Schule / in einer Klasse informiert wurde, wurden in allen Fällen die engen Kontaktpersonen ermittelt, für diese eine 14tägige Quarantäne ab dem letzten Kontakttag mit der infizierten Person angeordnet und ein Test veranlasst. Dieser erfolgt auch ohne Symptome. Andere Mitglieder des Haushaltes der engen Kontaktpersonen gelten selbst nicht als enge Kontaktpersonen, für sie gilt keine Quarantäne. Hierbei folgt das Gesundheitsamt den Vorgaben des RKI und des Landes.
Bislang wurde die Quarantäne für alle Kontaktpersonen individuell zunächst mündlich, anschließend auch noch zusätzlich schriftlich angeordnet. Zur Vereinfachung und Beschleunigung der Prozesse ordnet die Stadt Mannheim ab sofort in den Fällen, in denen ganze Schulklassen und Kurse in eine häusliche Quarantäne müssen, diese per Allgemeinverfügung (anstatt einer schriftlichen Einzelverfügung) an. Natürlich werden betroffene Schüler weiterhin im Falle einer Quarantäne im Auftrag des Gesundheitsamtes sofort von Seiten der Schule informiert. In Zukunft entfallen durch die Allgemeinverfügung aber die Zustellungen der Quarantäneverfügung im Einzelfall für jede/n betroffene/n Schüler/in.
Die Stadtverwaltung erreicht so eine schnellere Information und Rechtssicherheit. Dies greift auch den Wunsch zahlreicher Eltern auf, die unter anderem eine rechtssichere Information als Grundlage der Information ihres Arbeitsgebers gewünscht hatten. Eine wichtige Information, da hiernach immer wieder gefragt wird: Ein negativer Befund im Corona-Abstrich verkürzt die Quarantäne als enge Kontaktperson nicht!
Aufgrund der Dynamik des Infektionsgeschehens wird die Allgemeinverfügung stets um die Klassen ergänzt, die neu in Quarantäne kommen oder gekommen sind. Neue betroffene Schulen und deren Namen werden in der jeweils neuen Fassung der Allgemeinverfügung berücksichtigt. Sofern es sich nicht um geschlossene Klassenverbände, sondern um mehrere einzelne Gruppen von Schülern handelt, für die Quarantäne angeordnet wird erscheinen diese jedoch nicht in der Allgemeinverfügung, sondern werden wie bisher vom Gesundheitsamt als Einzel-Anordnungen verfügt.
Die neue Allgemeinverfügung ist auf der Homepage unter www.mannheim.de/allgemeinverfuegung-schule-quarantaene veröffentlicht.