Kaiserslautern – Mit aktuell 83 Neuinfektionen pro 100.000 Menschen (Stand 26.10.) in einer Woche liegt die Stadt Kaiserslautern seit vorgestern in der sogenannten „Alarmstufe“ (mehr als 50 Neuinfektionen auf 100.000 Menschen in einer Woche) gemäß dem Corona Warn- und Aktionsplan RLP.
Entsprechend wurde nun heute Morgen erstmals die aus dieser Einstufung resultierende Taskforce einberufen, bestehend aus Vertretern der Stadtverwaltung und des Gesundheitsamts. Leiter der Taskforce ist Detlef Placzek, Präsident des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung, der per Telefon zugeschaltet war. Ebenso zugeschaltet waren Vertreter weiterer Landesbehörden und kommunaler Spitzenverbände, darunter Fabian Kirsch vom Städtetag RLP und ADD-Präsident Thomas Linnertz.
Im Ergebnis erarbeitet die Stadt nun eine Allgemeinverfügung mit verschärften Hygiene-Maßnahmen, die vier Wochen lang gültig sein wird. Hier die wesentlichen Maßnahmen im Überblick:
- Maskenpflicht in der kompletten Fußgängerzone und in der Altstadt.
- Bis einschließlich 8. November 2020 gilt an allen Schulen in der Stadt Kaiserslautern während der gesamten Schulzeit, einschließlich des Unterrichts, eine Maskenpflicht. Ausgenommen davon sind Grundschulen, die Primarstufe an Förderschulen sowie Schulen mit dem Förderschwerpunkt ganzheitliche Entwicklung oder dem Förderschwerpunkt motorische Entwicklung.
- Bei der Erwachsenenbildung, beruflichen Bildung oder Weiterbildung und in privaten Bildungseinrichtungen ist eine Mund-Nasen-Bedeckung auch im Unterricht zu tragen. Diese Maßnahme gilt nun auch für den Theorieunterricht in Fahrschulen, bis einschließlich 8. November 2020.
- Die Teilnehmerzahl bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen, bei denen keine festen Sitzplätze zugewiesen werden können, wird auf 50 begrenzt.
- Die Teilnehmerzahl an Veranstaltungen im Freien wird auf 100 begrenzt.
- Von 23 Uhr bis 6 Uhr gilt ein Abgabeverbot für Alkohol. Das betrifft ausnahmslos alle Gewerbebetriebe und Gaststätten.
- Die Gästezahl in der Gastronomie wird pro Tisch auf fünf Personen aus maximal zwei Haushalten begrenzt; Speisen und Getränke dürfen nur am Tisch ausgegeben und verzehrt werden. Der Thekenbereich ist für den Verbleib von Gästen zu schließen.
- Messen, Floh- und Trödelmärkte sind untersagt.
- Bordellbetriebe werden geschlossen. Ausnahmegenehmigungen können beim Referat Recht und Ordnung beantragt werden.
- Im Amateursport wird die Personenzahl beim Training auf 30 Personen in Sportanlagen im Freien und auf fünf Personen im Innenbereich beschränkt. Die Durchführung von Wettkampfsimulationen ist nicht zulässig. Wettkämpfe können stattfinden, jedoch ohne Zuschauer.
„Wir haben versucht, möglichst passgenau dort anzusetzen, wo wir Handlungsbedarfe und Risiken erkannt haben“,
erklärt Oberbürgermeister Klaus Weichel.
„Es werden nur Maßnahmen erlassen, von denen wir uns in bestimmten Bereichen Effekte auf das Infektionsgeschehen erwarten.“
So ziele etwa die temporäre Maskenpflicht in Bildungseinrichtungen darauf ab, Einschleppungen nach Urlaubsreisen in den Herbstferien zu verhindern. Mit der Maskenpflicht in der Fußgängerzone wiederum gehe man gezielt einen Bereich an, wo man in den vergangenen Wochen immer wieder Fehlverhalten seitens der Bevölkerung beobachtet habe. Weichel:
„Auch an der frischen Luft ist enges Zusammenstehen nicht geboten, weder vor Kneipen noch vor Geschäften. Daher haben wir uns entschieden, hier eine Maskenpflicht einzuführen.“
Bewusst ausgeklammert wurden vorerst kulturelle Veranstaltungen sowie der Einzelhandel. Von dort seien, so Weichel, wenige bis keine Verstöße gegen die Hygieneregelungen bekannt, so dass man aktuell keinen Grund sehe, die Auflagen zu erhöhen.
„Ich möchte alle Handelstreibenden und ebenso alle Veranstalter bitten, alles Notwendige zu tun, dass dies auch so bleibt“,
so Weichel.
„Es liegt in der Verantwortung eines jeden Einzelnen. Es darf nicht passieren, dass am Ende die große Mehrheit unter dem Fehlverhalten einiger weniger zu leiden hat.“
Ebenso appelliert das Stadtoberhaupt erneut an alle Bürgerinnen und Bürger, Kontakte soweit wie möglich zu reduzieren: „Als Faustregel für private Treffen daheim sollte man die Zahl von zehn Personen aus maximal zwei Haushalten im Kopf haben. Alles, was darüber hinausgeht, ist dringendst zu vermeiden. Im Zweifelsfall sollte man lieber ganz verzichten. Und führen Sie bitte immer ein Kontakttagebuch.“
Nicht tangiert durch die Verfügung sind der Profisport und damit das Hygienekonzept des 1. FC Kaiserslautern. Das für die Genehmigung zuständige Ordnungsreferat wird aber dennoch schnellstmöglich das Gespräch mit dem Verein suchen, um hier nachzusteuern. Dabei wird es insbesondere darum gehen, Zuschauer im Stadion künftig wieder zu verbieten.
Noch offen ist der Umgang mit dem Weihnachtsmarkt. „Es besteht Einigkeit, dass wir in einem Infektionsszenario, wie wir es gerade erleben, den Weihnachtsmarkt, wie er derzeit geplant ist, nicht werden durchführen können“, berichtet der OB. Eine endgültige Entscheidung, ob und wie der Weihnachtsmarkt – und damit auch der Verkaufsoffene Sonntag am 29. November – stattfinden können, sei jedoch noch nicht gefallen.
„Hier würden wir gerne die Entwicklung der Zahlen noch einige Tage abwarten.“
Grünes Licht gab die Taskforce für die restlichen Tage des „Barbarossa-Lands“ auf dem Messeplatz. Es kann in der jetzigen Form bestehen bleiben, da es ohnehin am Sonntag endet. Dem Wunsch der Veranstalter nach einer Verlängerung wird man aber nicht entsprechen.
Grundsätzlich gilt: Alle Bereiche, die nicht ausdrücklich durch die Allgemeinverfügung der Stadt abgedeckt sind, werden weiterhin über Landesverordnungen geregelt. Die Verfügung wird aller Voraussicht nach morgen auf den Weg der Veröffentlichung gebracht und somit am 28. Oktober in Kraft treten.
„Offiziell gelten die Maßnahmen also erst ab Mittwoch“,
erklärt der Rathauschef, gerade mit Blick auf die Maskenpflicht in Fußgängerzone und in Schulen.
„Die Lage ist aber sehr ernst, wir dürfen keine Zeit verlieren. Bitte halten Sie sich daher freiwillig bereits jetzt an die Maßnahmen. Seien Sie solidarisch und tragen Sie Ihren Teil zur Eindämmung des Infektionsgeschehens bei. Nur dann können wir weitere Auflagen oder gar einen erneuten Lockdown verhindern.“