Mutterstadt (ots) – Ein 33-jähriger Motorradfahrer fiel einer Zivilstreife der Zentralen Verkehrsdienste der Polizeidirektion Neustadt am Dienstag, 27.10.2020, gegen 17:10 Uhr, auf der BAB 65, in Höhe Mutterstadt, durch eine extreme Unterschreitung des Abstandes auf den vorausfahrenden PKW auf.
Bei einer gefahrenen Geschwindigkeit von 135 km/h hielt er lediglich einen Abstand von 8,25 Meter ein. Direkt im Anschluss überholte er einen auf dem linken Fahrstreifen fahrenden Pkw verbotswidrig rechts. Anschließend wurden an dem zivilen Polizeifahrzeug Sondersignale (Blaulicht und Martinshorn) eingeschaltet. Dies hielt den Motorradfahrer jedoch nicht ab, nochmals einem Mercedes-Fahrer zweimal dicht aufzufahren.
Bei der anschließenden Verkehrskontrolle wurde festgestellt, dass der Biker keine entsprechende Schutzkleidung trug – das ist zwar nicht verboten, jedoch im Falle eines Unfalls sehr gefährlich. Für die Abstandunterschreitung und das verbotswidrige Rechtsüberholen kommt auf ihn jedoch eine empfindliche Geldbuße in Höhe von 740 Euro, ein 2-monatiges Fahrverbot und 2 Punkte im Fahreignungsregister zu. Diese 2 Punkte werden erst nach 5 Jahren getilgt.