Heidelberg – Die Stadt Heidelberg hat über 40 Maskenpflicht-Schilder im Bereich der Hauptstraße an die gültige Rechtslage angepasst.
Nachdem das Verwaltungsgericht Karlsruhe in einem Beschluss vom 26. Oktober 2020 Zweifel an der generellen Maskenpflicht in der Hauptstraße und weiteren stark frequentierten Bereichen und Plätzen geäußert hatte, gilt nun in Heidelberg die Landesregelung. Diese sieht vor, dass die Maskenpflicht in den dem Fußgängerverkehr gewidmeten Bereichen wie Fußgängerzonen und Marktplätzen gilt, insofern der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann. Genau diese Regelung wird nun mit den überarbeiteten Schildern vermittelt.
Am Bismarckplatz, der Alten Brücke sowie am Bahnhofsvorplatz (Willy-Brandt-Platz) wurden die Maskenpflicht-Schilder hingegen entfernt – die Maskenpflicht gilt aber weiter in allen Haltestellenbereichen des Öffentlichen Nahverkehrs. Die Stadt appelliert grundsätzlich an die Bürgerinnen und Bürger und an Besucherinnen und Besucher, auch im Freien eine Maske zu tragen, wenn es eng wird und der Mindestabstand zu anderen Personen nicht eingehalten werden kann.