Ludwigshafen – Die von der Stadt verfügte Maskenpflicht in der Ludwigshafener Innenstadt gilt weiterhin.
Wer sich in der Prinzregentenstraße, Bismarckstraße, Ludwigstraße, auf dem Rathausplatz, dem Ludwigsplatz, in der Schulstraße (zwischen Bismarckstraße und Ludwigsplatz), Bahnhofstraße (zwischen Berliner Straße und Rheingalerie), Kaiser-Wilhelm-Straße (zwischen Bismarckstraße und Zollhofstraße), Wredestraße (zwischen Bismarckstraße und Lichtenbergerstraße), auf dem Berliner Platz und in der Mundenheimer Straße (zwischen Yorckstraße und Pfalzgrafenstraße) aufhält, muss eine Mund-Nasen-Maske tragen.
Die vom Land Rheinland-Pfalz am 30. Oktober 2020 erlassene 12. Corona-Bekämpfungsverordnung sieht ausdrücklich die Möglichkeit vor, Regelungen der Kommunen, die über die Bestimmungen der Verordnung hinaus gehen, in Kraft zu lassen.
Die Stadt hatte die Maskenpflicht mit Allgemeinverfügung vom 22. Oktober 2020 angeordnet. „Angesichts der steigenden Infektionszahlen und der großen Kraftanstrengungen, die wir alle in den nächsten Wochen unternehmen müssen, halten wir die Maskenpflicht im Innenstadtbereich weiterhin für sinnvoll und zumutbar“, so OB Jutta Steinruck. Weiter gilt auch die von der Stadt verfügte Maskenpflicht im Unterricht in Einrichtungen der Erwachsenenbildung.