Stuttgart – Mit Beschluss vom 1. November 2020 hat die Landesregierung ihre Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) erneut geändert. Die Änderungen treten am Montag, 2. November, in Kraft und sind hier zu finden. Die Regelungen sind befristet bis zum 30. November 2020.
Die Corona-Verordnung in der ab 2. November 2020 gültigen Fassung finden Sie hier.
Anbei eine Übersicht des Landes über die verschiedenen zu schließenden und offen bleibenden Einrichtungen, Dienstleistungen und Einzelhandelsbereiche.
Fragen und Antworten zur neuen Corona-Verordnung finden Sie hier.